Die Neuheiten 2025
Für 2025 wurden viele Veränderungen angekündigt, dies sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationalem Niveau. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Gesetzesneuheiten:
Europäische Union
Rumänien und Bulgarien sind nun vollständige Mitglieder des »Schengen-Raums«. Bereits im März wurden die Kontrollen an den Luft- und Seegrenzen aufgehoben, dies gilt nun auch für die Landesgrenzen. Deutschland führt derweil seine Grenzkontrollen fort.
Die Normung für Ladekabel von digitalen Geräten wie Handy, Tablet, Kamera, Lautsprecher, Kopfhörer und Navigationssysteme trat bereits am 28. Dezember in Kraft. Ausgenommen sind nur die tragbaren Computer (Laptop), die erst ab dem Frühjahr 2026 ein einheitliches Ladekabel vorweisen müssen. Nun sind die Hersteller und Verkäufer von solchen Produkten gezwungen, diese mit einem USB-C-Anschluss auszurüsten. In diesem Kontext sei noch zu bemerken, dass die »Geräte« nun auch ohne Ladegerät angeboten werden können, bzw. sollten.
Steuern
Kurz vor dem Sommer wurde angekündigt, dass im Rahmen des Entlastungspakets die Steuertabelle zum Jahreswechsel um 2,5 Indextranchen bereinigt werde. Nun fehlt nur noch der Ausgleich für 1,5 Indextranchen, wobei das Statec bereits eine neue Indextranche für 2025 vorhersieht. Die Auswirkung dieser Indextranche wird nicht automatisch zu einer Anpassung der Steuertabelle führen.
Eine gute Nachricht für alle Arbeiter im Billiglohnsektor, also die Lohnabhängigen, denen lediglich der unqualifizierte Mindestlohn zuteilwird: Wegen des höheren Steuerkredits ist der Mindestlohn nun steuerfrei, egal in welcher Steuerklasse. Auch die Steuerklasse »1a« wird durch eine neue Berechnungsformel entlastet. Der Steuerkredit für Alleinerziehende ist auch angehoben worden.
Der soziale Mindestlohn, das Revis (Einkommen zur sozialen Eingliederung) und das RPGH (Einkommen für Schwerbehinderte) werden auch um 2,6 Prozent angehoben. Die Renten steigen um 1,6 Prozent und werden so an die durchschnittliche Lohnentwicklung angepasst.
Gesundheit
Während der freizeitliche Genuss sowie der private Anbau von Cannabis erlaubt sind, wird der medizinische Cannabis in Blütenform ab sofort nicht mehr von den Krankenhausapotheken verkauft. Hierzu gab es seitens vieler Experten Protest und Kopfschütteln, während die Gesundheitsministerin sich für die Entscheidungsfindung auf eine nicht näher definierte Arbeitsgruppe des wissenschaftlichen Rats für den Gesundheitsbereich beruft. Es geht eigentlich nur um die in Frage gestellte »Wirksamkeit«, wobei die Arbeitsgruppe auch auf die noch »unerforschten« Langzeitwirkungen hinweist.
Bildung
Die Kinder verbringen zu viel Zeit mit und vor den Bildschirmen. Ob einfaches Surfen durch soziale Medien oder exzessives »Daddeln«, was man Erwachsenen noch nicht zumuten kann, wird jetzt an den Kids experimentiert. So wird seit dem 1. Januar in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen des Landes die Nutzung von »Bildschirmen« für nicht schulpflichtige Kinder verboten.
Ab dem Frühjahr soll dann die Nutzung aller tragbaren Geräte, die sich mit dem Internet verbinden können, in den »Maisons Relais« und Grundschulen untersagt werden. Um ganz sicher zu gehen, wird nach Pfingsten den Studierenden der Sekundarstufe eine physische Distanzierung zu den mobilen Geräten aufgezwungen. Ob alle Schulen bis dahin eine Charta haben werden, in der die Nutzung internetfähiger Geräte geregelt ist, wird sich ergeben.