Kein Recht auf Freizeit und Erholung
Die Europäische Union ist als eifrige Kampforganisation für die Menschenrechte bekannt, nicht nur im eigenen Herrschaftsbereich, sondern weltweit. Zur Zeit macht man sich in den Führungsetagen in Brüssel und in den wichtigsten Hauptstädten der EU große Sorgen um Venezuela, wo Menschenrechte auf das Gröbste verletzt werden. Denn dort hat es der Präsident gewagt, das Volk zu den Wahlurnen zu bitten, um über die Zusammensetzung einer Verfassunggebenden Versammlung zu entscheiden. Als wäre das nicht schlimm genug, hat er zudem noch verfügt, die soziale Zusammensetzung der Bevölkerung auch in diesem Gremium zu berücksichtigen, das eine Verfassung für das Land ausarbeiten und beschließen soll.
So etwas muß die Verteidiger der Demokratie und der Menschenrechte auf die Barrikaden bringen. Wo kämen wir hin, wenn es Mode würde, daß Arbeiter ihre Vertreter aus ihren eigen Reihen in ein hohes Gremium wählen dürfen? Warum sollen Bauern, Studenten, Gewerbetreibende ihre eigenen Vertreter bestimmen dürfen?
Also muß der Diktator, der derartig unbotmäßig entscheidet, unbedingt mit Sanktionen belegt werden, müssen die Leute, die den Präsidenten um jeden Preis zu Fall bringen wollen, nach Kräften unterstützt werden. Schließlich kann ja nicht jeder dahergelaufene Busfahrer eigenmächtig entscheiden, was Menschenrechte sind und wie sie befolgt werden.
Die Europäische Union hat hier eine einzigartige Vorbildfunktion. »Freiheit« ist das alles entscheidende Menschenrecht, und was Freiheit bedeutet, hat nicht der Plebs zu entscheiden, sondern das bleibt Sache der Herrschenden, also derjenigen die über die Produktionsmittel verfügen. Freiheit in der EU ist klar definiert. Es geht um die Freiheit des Warenverkehrs, die Personenfreizügigkeit, die Dienstleistungsfreiheit, und ganz besonders um den freien Kapital- und Zahlungsverkehr.
Diese sogenannten Grundfreiheiten sind in den
EU-Verträgen fest verankert, denn sie dienen, wie auch die EU selbst, der möglichst grenzenlosen Mehrung des Profits. NICHT in diesen Verträgen verankert sind Menschenrechte wie das Recht auf Arbeit, auf eine menschenwürdige Wohnung, oder auch das Recht auf Freizeit und Erholung. Genau diese Menschenrechte werden in ausnahmslos allen EU-Staaten Tag für Tag grob verletzt.
Und so haben Agenturen und die bürgerlichen Medien keinen Grund gesehen, Informationen über den Urlaubs-Jahresbericht 2016 zu verbreiten, den Eurostat am 31. Juli veröffentlicht hat. Daraus geht hervor, daß etwa ein Drittel der EU-Bevölkerung (32,9 Prozent) sich im vergangenen Jahr nicht einmal eine Urlaubsreise von einer Woche leisten konnte. Selbst im angeblich reichen Luxemburg befinden sich 13,1 Prozent der Bevölkerung in dieser Notlage. Und dabei rangiert das Großherzogtum noch ganz unten auf der Liste, gleich nach Schweden mit 8,2 Prozent. Auf Platz drei liegt Dänemark mit 13,7 Prozent. Die EU-Führungsmacht Deutschland belegt Platz sieben.
Von besonderem Interesse sind jedoch die Länder der EU, in denen mehr als die Hälfte der Bürger kein Geld für einen einwöchigen Urlaub aufbringen kann. In Rumänien betrifft das genau zwei Drittel der Menschen, nämlich 66,6 Prozent. In Kroatien sind es 62,8, in Bulgarien 56,4, in Griechenland 53,6, auf Zypern 53,5 und in Ungarn 50,7 Prozent.
Nur gut, daß das Recht auf Freizeit und Erholung auf der Liste der Menschenrechte, die von der EU in aller Welt eifrig verteidigt werden, von der EU-Kommission und den Regierungen nicht als wichtig erachtet wird – sonst müßte die Kommission womöglich ein Verfahren gegen die EU selbst einleiten oder gar Sanktionen verhängen...
Uli Brockmeyer