Quadripartite macht Weg frei für Sparmaßnahmen und Beitragserhöhungen
Die Quadripartite, die sich dem Gesetz zufolge mit den Finanzen im Gesundheitswesen zu befassen und ein entsprechendes Vorschlagsrecht hat, und der Vertreter der Regierung, der Patronatsvereinigungen, der Gewerkschaften und der Dienstleister im Gesundheitsbereich angehören, hat am Mittwoch dieser Woche den Weg frei gemacht für Einsparungen und Beitragserhöhungen. Die sollen notwendig sein, um das wachsende Defizit in den Griff zu bekommen: 2025 betrug Defizit 102 Millionen Euro, 2026 sollen es 133 Millionen Euro sein und für 2027 wurde ein solches von 190 Millionen Euro prognostiziert.
Über die Vorschläge wird am 11. November der Verwaltungsrat der Krankernkasse befinden, bevor sie, sofern ihnen zugestimmt wird, ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten werden.
Die Beitragserhöhung, die erste seit 2011, soll im Monat jeweils 0,125 Euro für die Versicherten und für das Patronat betragen. Das werde dazu beitragen, die Finanzen der Kranken- und Mutterschaftsversicherung bis 2030 im Gleichgewicht zu halten und die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve von 10 Prozent zu garantieren, hieß es.
Das heißt aber auch, dass der Staat, der für 40 Prozent der Haushaltsausgaben geradestehen muss, mehr Geld ausgeben muss und dass die angekündigten schrittweisen Sparmaßnahmen in Höhe von 95 Millionen Euro auch tatsächlich erfolgen werden.
Konkrete Einzelheiten dazu und mögliche Folgen für die Gesundheit der Versicherten wurden nicht genannt, aber ganz allgemein hieß es, die Quadripartite habe am Mittwoch entsprechende Vorschläge des Strategieausschusses, welche die Bereiche Arzneimittel, medizinische Kostenkontrolle, stationäre Versorgung und Bekämpfung von Missbrauch und Betrug betreffen, gebilligt.
Gespart werden soll unter anderem bei den Arzneimitteln, indem verstärkt Generika statt innovativer, kostspieliger Arzneimittel verschrieben werden.
Bei der medizinischen Kostenkontrolle sollen »angemessene« Verschreibungs- und Behandlungspraktiken in den Bereichen Arzneimittel, medizinische Biologie und Physiotherapie erfolgen.
Was die Krankenhausversorgung angeht, soll die durchschnittliche Verweildauer gekürzt, die Krankenhauslabore gebündelt und die buchhalterische Kontrolle der Ausgaben verstärkt werden.
Als vierte Maßnahme sollen die Kontroll- und Überwachungsmechanismen für Gesundheitsdienstleister überarbeitet werden, um Mißbrauch und Betrug einzuschränken.
Leistungsverschlechterungen werde es keine geben, hieß es seitens der Gesundheitsministerin, aber das heißt auch, dass längst überfällige Verbesserungen erneut auf die lange Bank geschoben werden.
Alternative Vorschläge der Gewerkschaften und der KPL, welche dazu führen könnten, dass der Haushalt der Krankenkasse wieder schwarze Zahlen schreiben würde, ohne dass Einsparungen auf Kosten der Versicherten erfolgen oder Beitragserhöhungen notwendig würden, wurden bisher keine beschlossen.
Dazu zählt unter anderem, dass Verwaltungskosten und andere Ausgaben, die mit den Aufgaben der Krankenkasse eigentlich nichts zu tun haben, sondern in den Zuständigkeitsbereich des Staates fallen, vom Staatshaushalt getragen würden. Dazu zählt auch der Vorschlag, die derzeitige Obergrenze bei beitragspflichtigen Einkommen aufzuheben. Allein mit dieser Maßnahme würden pro Jahr mehr als 150 Millionen Euro zusätzlich in die Krankenkasse fließen.

