Leitartikel03. Juli 2009

Invalidenrente: Die Schraube lockern

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EU und OECD kritisierten immer wieder laut, dass in Luxemburg zu viele Erwerbstätige vor Erreichen des 60. Lebensjahrs aus dem aktiven Leben treten würden. Und die Reaktion der Regierung erfolgte prompt. Die Schraube wurde stufenweise zugedreht. Allen voran im Bereich der Invalidenrente. An die Altersrenten wagten sich die jeweiligen Regierungen bislang nicht heran. Zwar wurde das Arbeiten über das Rentenalter hinaus durch finanzielle Extras versüßt, von einem Heraufsetzen des Pensionsalters ließen sie die Finger jedoch weg – zumindest bislang noch. Schließlich soll der soziale Frieden, von dem das Luxemburger Modell so abhängig ist, nicht gefährdet werden.

Das Erlangen einer Invalidenrente wurde allerdings erschwert. Und zwar so massiv, dass die genehmigten Anträge innerhalb nur weniger Jahre um über 50 Prozent zurückgingen. Wer nicht gerade mit dem Kopf unterm Arm beim Kontrollarzt erschien, hatte kaum Aussichten auf einen positiven Bescheid. Mit dem Resultat, dass sich die Härtefälle in Windeseile häuften.

Um dem angeblich entgegen zu wirken, musste vor einigen Jahren eine Gesetzesreform her. Diese wurde allerdings dazu genutzt, um die Schraube noch weiter zuzudrehen. Statt zu Erleichterungen, kam es zu weiteren Verschlechterungen. Und zwar in einem Ausmaß, dass seither Tausende, statt in die beantragte Invalidität in die Arbeitslosigkeit gedrängt wurden. Dies, weil das Patronat partout nicht gewillt ist, Arbeitskräfte weiter zu beschäftigen (reclassement interne) oder neu einzustellen (reclassement externe), von denen im Voraus gewusst ist, dass sie nicht zu 100 Prozent ausgebeutet werden können, dass sie aufgrund ihres Gesundheitszustands weder ausreichend flexibel sind, noch jederzeit und allerorts zu niedrigem Preis problemlos eingesetzt werden können.

Derzeit stehen wieder neue »Verbesserungen« an. »Geplooschtert« wird allerdings lediglich an der Prozedur. So sollen u.a. die Betriebe angehalten werden, bem Reklassement von Beschäftigten mit reduzierten Arbeitsfähigkeiten verstärkt auf interne Lösungen zu setzen. Derzeit ist dies nämlich nur bei höchstens einem Drittel aller Dossiers der Fall.

Seit Inkrafttreten des reformierten Gesetzes zu Beginn der letzten Legislaturperiode konnte bis heute nur knapp 15 Prozent aller Betroffenen ein neuer Job in einer anderen Firma vermittelt werden. Fazit: alle anderen landeten bei der Adem. Eine Situation, die uns nicht überrascht. Schließlich hatten wir sie genau so vorausgesagt. Dabei hatten wir uns einzig und allein auf Erfahrungen aus der Praxis basiert, … die allerdings nicht allein uns bekannt waren. Dennoch hielt die Regierung an ihrem Gesetzesvorschlag fest.

Wieso unsere Sorgen? Weil wir keine Antwort auf unsere Frage fanden, wie kranken Menschen mit reduzierten Arbeitsfähigkeiten geholfen werde soll, wenn bei medizinischen Kontrollen die Entscheidungsträger nicht allein den Gesundheitszustand der Antragsteller zu beurteilen haben, sondern auch auferlegt bekommen, die Anweisungen, die aus der Politik und der Wirtschaft kommen, zu betrachten.

Beim Gewähren einer Invalidenrente wird kranken Menschen erst dann wieder geholfen sein, wenn die Schraube, die vor Jahren zugedreht wurde, endlich wieder gelockert wird. Geschieht dies nicht, dann werden auch die nächsten Reformen das Papier nicht wert sein, auf das sie gedruckt werden.

gilbert simonelli