Alle Jahre wieder:
Neuberechnung des Index-Warenkorbs
Der Warenkorb, nach dem die Teuerung der Lebenshaltungskosten und in deren Folge die Indextranchen berechnet werden, ändert sich jährlich. Er wird angepaßt an festgestellte Änderungen bei dem, was gekauft wird. Ausgearbeitet wird das vom Statec, bevor es in einem großherzoglichen Reglement zu Jahresende festgeschrieben und veröffentlicht wird.
Der Wirtschafts- und Sozialrat schreibt dazu jährlich ein Gutachten, mit dem die Entwicklung beschrieben und erklärt wird. Spannend sind dieses Jahr vor allem die Seiten, die dem Problem gewidmet sind, daß die Kosten für ihre Wohnung von Eigentümern, die in ihrem Eigentum wohnen, nicht berücksichtigt sind. 2011 wohnten jedenfalls 71,7% der Haushalte in ihrem Eigentum, weswegen das keine vernachlässigbare Größe ist, auch wenn inzwischen der Anteil ein bißchen niedriger liegen wird. Allerdings sind die Zahlen der Volkszählung 2021 dazu noch nicht verfügbar.
Wir erfahren, daß der Hauptgrund für diesen Mißstand ist, daß diese Kosten zwar berechnet werden, allerdings trimestriell mit einem Rückstand von 100 Tagen, während der Preisindex monatlich mit einem Rückstand von 15 Tagen berechnet wird. Der EU-Zentralbank aber ist es wesentlich, daß die Einführung der Kosten der Wohnungsbesitzer in den Preisindex dessen Periodizität nicht durcheinanderbringt.
Warum dann aber nichts unternommen wird, um das rasch zu ändern, ist weniger verständlich, umso mehr das Gutachten des Wirtschafts- und Sozialrats dies jetzt schon mehrere Jahre in Folge bemängelt hat. Denn es gibt tatsächlich vom Statec Daten, mit denen belegt wird, daß die Preissteigerungen der Kosten für Wohnungseigentümer schneller steigen als der sonstige Preisindex, in dem nur die Ausgaben der Mieter im Kapitel »Logement, eau, électricité, gaz et autres combustibles« berücksichtigt sind. Ein Preisindex mit den Kosten der Wohnungseigentümer wäre gegenüber dem ohne dieselben in der Zeit von 2011 bis 2020 um 6% mehr gestiegen. Das wären mehr als zwei zusätzliche Indextranchen! Wir verstehen, warum keine besondere Eile vorhanden ist, da tätig zu werden.
Das ist eindeutig von Nachteil für die Haushalte, denn die Ausgaben sind ja da und zu tätigen, auch wenn sie keine Berücksichtigung in der Berechnung der Teuerung im Preisindex finden. Weil das Fehlen den wenigsten bekannt ist, bleibt es schließlich auch relativ leicht, das weiter zu ignorieren. Denn wer liest schließlich Gutachten des Wirtschafts- und Sozialrats?
Die Gewerkschaften wären allerdings gut beraten, dies gerade jetzt zur Zeit von laufenden Koalitionsverhandlungen mehr Druck in dieser Sache zu machen, um der sich bildenden Regierung das Versprechen abzuringen, hier für Butter bei die Fische zu sorgen. Denn sonst werden noch etliche Jahre vergehen, bis diese vorhandenen Kosten und Ausgaben Berücksichtigung finden im Preisindex.
Denn es gibt da Bedenken in alle möglichen Richtungen, was berücksichtigt werden dürfe und was nicht. So heißt es, der Grundstücksanteil sei als Investition und nicht als Konsum zu werden, aber es findet sich im Text des Gutachtens kein Sterbenswörtchen darüber, daß der Anteil der Wohnungen mit Baurechtsvertrag, bei dem nur eine jährlich zu entrichtende Miete fürs Grundstück anfällt, ständig wächst. Diese Miete kann am Ende nicht als Investition verbucht werden!
Der Wirtschafts- und Sozialrat freut sich jetzt darüber, daß die EU-Zentralbank am 8. Juli 2021 eine Empfehlung herausgab, mit der es zur Integration des Index der Kosten der Wohnungsbesitzer in den harmonisierten Preisindex kommen soll. Zunächst soll ein analytischer Index für interne Zwecke errechnet werden.
Parallel dazu soll es juristische Überlegungen geben, und Eurostat arbeitet daraufhin, Ende 2023 einen experimentellen trimestriellen harmonisierten Preisindex mit den Kosten der Wohnungsbesitzer zu ermitteln. 2026 soll dann ein trimestrieller harmonisierter Preisindex mit diesen Kosten verfügbar werden. Erst in einer späteren vierten Etappe soll das dann monatlich erfolgen, wobei der Wirtschafts- und Sozialrat das Fehlen eines konkreten Termins, wann das sein werde, kritisiert. Kritikwürdig ist aber auch die Dauer von drei Jahren zwischen dem experimentellen und dem wirklichen trimestriellen integrierten Index!
Es könnte allerdings passieren, daß sich der Zeitplan nach hinten verschiebt. Denn nachdem die Empfehlung gefaßt war, wurde in der Zentralbank eine Arbeitsgruppe dafür gebildet, um einen Bericht mit konkreten Vorschlägen für die weitere Vorgangsweise auszuarbeiten. Dieser Bericht liegt offensichtlich vor, da es heißt, er sei am 8. und 9. November 2022 im »Price Statistics Working Group« diskutiert worden. Was aber genau da drinsteht, und was das Diskussionsergebnis war, bleibt unbekannt, denn der Bericht ist noch immer nicht veröffentlicht worden.