Aus den Betrieben18. Oktober 2022

Kein Homeoffice-Zwang für Staatsbeamte

Minister und CGFP mit Regelung der Telearbeit für bis zu 15.000 Staatsangestellte zufrieden

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Was lange währt, wird endlich gut? Wie am 4. März vergangenen Jahres im letzten Gehälterabkommen festgehalten, haben sich der für den öffentlichen Dienst zuständige Minister Marc Hansen und die Staatsbeamtengewerkschaft CGFP Ende vergangener Woche auf ein großherzogliches Reglement geeinigt, mit dem das Arbeiten von zu Hause aus für bis zu 15.000 Staatsangestellte in Ministerien, staatlichen Verwaltungen und Établissements publics verbindlich neugeregelt wird. Auf einer Pressekonferenz zeigten sich der Ressortchef und CGFP-Präsident Romain Wolff am Montag zufrieden.

Beide betonten, die in der Coronapandemie auch unter Staatsbeamten weitverbreitete Telearbeit aus dem Homeoffice »ist und bleibt freiwillig«. Der jeweilige Verwaltungschef entscheide, welche Arbeit von zu Hause aus erledigt werden kann, und an wie vielen Tagen der Staatsbeamte pro Woche (null bis 4,8 Tage) an seinem Arbeitsplatz entbehrlich ist. Zusammen mit der Personaldelegation müsse dazu in jeder Verwaltung ein entsprechendes Dokument erstellt werden, »damit jeder weiß, wo er dran ist«, sagte Minister Hansen. Das Dokument müsse spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Regelung vorliegen.

Auch die beiden anderen Hauptforderungen der CGFP wurden erfüllt. Auch beim Arbeiten von zu Hause aus gibt es ein Recht auf Abschalten und Nichterreichbarkeit; also Freizeit, in der die Staatsbeamten nicht von ihren Vorgesetzten gestört werden dürfen. Und wer zuhause Telearbeit leistet, darf nicht schlechter gestellt werden als jene, die am regulären Ort arbeiten. Das gilt sowohl hinsichtlich der Berufslaufbahn als auch hinsichtlich der Möglichkeiten zur Weiterbildung.

Anders als anfangs vom Ministerium geplant, muß Arbeiten im Homeoffice nicht bedeuten, daß man stets von Zuhause aus arbeiten muß. Hier hatte die CGFP offenbar mit Erfolg auf die Alltagsrealität von sogenannten Patchworkfamilien verwiesen. Auch angehende Staatsbeamte (Stagiaires) dürfen im Homeoffice nicht schlechter gestellt werden. Telearbeit muß beantragt werden. Wird sie vom Verwaltungschef abgelehnt, muß die Ablehnung schriftlich begründet werden.

Minister Hansen zufolge betrifft die Regelung bis zu 15.000 Staatsbeamte in der Zentralverwaltung. Insgesamt gibt es rund 32.000 Staatsbedienstete; darunter auch Berufsgruppen wie zum Beispiel uniformierte Polizisten, die so gut wie nie von zu Hause aus arbeiten können. Im November will Minister Hansen das großherzogliche Reglement, das CGFP-Präsident Wolff für geeignet hält, »die Attraktivität des Staatsdienstes zu erhöhen«, durch den Regierungsrat bringen.