Luxemburg

Entwurf des großherzoglichen Reglements über die Berechung der Rückzahlung von Generika

Salariatskammer kritisiert Schritt in Richtung Zweiklassenmedizin

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Die »Chambre des salariés« übt in ihrem Gutachten zu dem Entwurf des großherzoglichen Reglements über die Berechung der Rückzahlung von Generika heftige Kritik an der Regierungsvorlage.
Generika sind in der Regel kostengünstige und wirkungsvolle Kopien von patentierten Medikamenten, die unter einem Markennamen verkauft werden.

Im Gegensatz zu Belgien ist der Anteil der Generika an den Gesamtausgaben der Krankenkassenunion in Luxemburg bis dato eher klein. Doch das könnte sich ab 2012 schnell ändern. Der Grund : In dem Entwurf des großherzoglichen Reglements über die Berechung der Rückzahlung von Generika heißt es, dass die Apotheker den Patienten, wenn es ein Generikum zu dem vom Arzt verschriebenen Medikament gibt, darüber in Kenntnis setzen muss.

Wenn der Geldbeutel entscheidet…

In der Theorie bleibt es dann dem Patienten überlassen, sich für das Generikum oder das teurere Originalpräparat zu entschieden.
In der Praxis ist diese Entscheidung voraussichtlich dann schnell für die kostengünstigere Kopie getroffen, wenn der Patient nur ein kleines Einkommen hat, umso mehr Regierung und Patronat in jüngster Vergangenheit die Eigenbeteiligungen im Gesundheitswesen ohnehin bereits kräftig erhöhten.

Warum das so sein dürfte, ist darauf zurückzuführen, dass der Patient, wenn er sich für das teure Originalmedikament entscheidet, den Unterschied zum Generikum in Zukunft aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Bei Patienten mit einer chronischen Krankheit wird das umso mehr ins Gewicht fallen.

Die Salariatskammer kritisiert die im Reglementsentwurf festgehaltenen Bestimmungen, weil sie in dieser Vorgehensweise mit Recht einen Schritt in die Richtung einer Zweiklassenmedizin sieht. Wer viel Geld hat, wird es leichter haben, sich für das teure Medikament zu entscheiden, unabhängig davon, dass eine höhere finanzielle Eigenbeteiligung anfällt, wer wenig Geld hat, wird sich jedoch gezwungen sehen, auf das Generikum zurückzugreifen.

Die Salariatskammer vertritt die Ansicht, dass die Entscheidung darüber, ob ein Patient ein Originalmedikament oder ein Generikum einnehmen soll, nicht an finanzielle, sondern an medizinische Gesichtspunkte geknüpft sein muss.

Von daher lehnt sie es auch ab, dass die Entscheidung auf den Patienten, der in der Regel nicht die erforderlichen medizinischen Kenntnisse hat, abgeschoben wird und fordert, dass der Arzt, der den Patienten behandelt, die Entscheidung treffen muss.
Doch die Sparwut der Regierung scheint dazu geführt zu haben, dass ihr Blick so getrübt ist, dass sie selbst diese elementare Wahrheit nicht erkennen kann.

A.R.