Öffentliche Forschungszentren
Patronat blockiert Abschluß eines neuen Rahmenvertrags
Seit 2016 gibt es einen kollektivvertraglichen Rahmenvertrag für öffentliche Forschungszentren, der die Arbeitsbedingungen und Laufbahnstrukturen in den drei öffentlichen Forschungszentren Luxembourg Institute of Health (LIH), Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (LISER) und Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST) regelt, mit Ausnahme der Löhne, Prämien und der für jedes Forschungszentrum spezifischen Anwendungsbestimmungen, zum Beispiel im Bereich der Arbeitszeit.
Der kollektivvertragliche Rahmenvertrag wurde zuletzt am 21. Oktober 2021 mit einer Laufzeit von drei Jahren verlängert, bevor er in gegenseitigem Einverständnis zwischen den Patronatsvertretern und dem OGBL bis zum 31. Dezember 2024 verlängert wurde.
Die Gewerkschaftskommission des OGBL beantragte bereits am 27. September 2024 die Aufnahme von Verhandlungen zwecks Erneuerung des Rahmenvertrags, die dann aber erst unter Mißachtung des Arbeitsgesetzbuches am 17. Januar 2025 begannen und sich als sehr mühsam erwiesen. Am 16. Juli 2026 zeichnete sich dann wohl eine vorläufige Einigung ab, die allerdings in den Augen der Gewerkschaft keine wesentlichen Fortschritte in Bezug auf neue Rechte für die Beschäftigten der Forschungseinrichtungen vorsieht.
Die Forderungen der Gewerkschaft, Arbeitszeitkonten und eine Zusatzrentenregelung fanden keinen Eingang in den Rahmenvertrag, die Patronatsseite sagte aber zu, diese beiden Forderungen sowie die Einführung einer Zusatzkrankenversicherung im Rahmen einer jährlichen Sitzung der paritätischen Kommission zu behandeln.
Abgelehnt wurde hingegen die Forderung der Gewerkschaft, einen Artikel aufzunehmen, der die Mitglieder des Konzertierungsrats vor jeglichen Sanktionen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben schützen soll. In diesem Fall will sich die Gewerkschaft nun direkt an die Regierung wenden.
Damit jedoch nicht genug. Obwohl die Verhandlungen über den Rahmenvertrag abgeschlossen sind, ist die Unterzeichnung des Vertrags blockiert.
Der Grund: Das Patronat weigert sich eine Vereinbarung zu unterzeichnen, deren Laufzeit vor dem 31. Dezember 2028 endet. Die Gewerkschaft ging hingegen von einer Laufzeit vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 aus, also der im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen maximalen Laufzeit von drei Jahren.
Allerdings stellt das Patronat eine rückwirkende Anwendung der Rahmenvereinbarung in Frage, obwohl das in der Vergangenheit gängige Praxis war, so dass nach mehr als 18 Monaten Verhandlungen eine definitive Einigung immer noch aussteht.

