Ausnahmezustand manifestiert
Französisches Parlament stimmt für Verfassungsänderung. Gros der Abgeordneten abwesend
Unter ihm drohen düstere Zeiten in Frankreich : Premierminister Manuel Valls im Pariser Parlament
Die französische Nationalversammlung hat am Montag und Dienstag in erster Lesung eine von der sozialdemokratischen Regierung nach den Attentaten vom November geforderte »Reform« der Verfassung mehrheitlich gebilligt. Die in zwei Artikeln formulierten Änderungen sehen die Festschreibung des »État d’urgence« , des Ausnahmezustands, sowie den Entzug der Staatsbürgerschaft als in bestimmten Fällen notwendiges Regierungshandeln vor. Die beiden Gesetzesvorlagen wurden am Mittwochnachmittag als Gesamtpaket verabschiedet. Sie müssen in spätestens vier Wochen auch vom Senat und danach vom Kongreß, der gemeinsamen Versammlung von Parlament und Senat, mit einer Mehrheit von mindestens drei Fünfteln gebilligt werden.
Zur Abstimmung über die Einbindung des »Ausnahmezustands« in die Verfassung als »normale« Regierungsarbeit waren am Montag nur rund zwei Drittel der 577 Parlamentarier erschienen. Nur zehn Abgeordnete der Republikaner, der aus der Union pour un Mouvement Populaire (UMP) hervorgegangenen neuen Partei des ehemaligen Präsidenten Nicolas Sarkozy, hatten sich dem Votum gestellt. Vertreter des extrem rechten Front National (FN) waren nicht anwesend. Der kümmerliche Rest winkte die als Artikel 1 bezeichnete Änderung schließlich gegen 22.15 Uhr mit 103 Stimmen – 96 davon aus den Reihen der 287köpfigen Fraktion des Parti Socialiste (PS) – gegen 26 Stimmen durch. Insgesamt 441 Deputierte waren – nach rund sieben Wochen Streit über »die Werte Frankreichs« und von den Medien durchweg mit harscher Kritik überzogen – der Debatte ferngeblieben. Die von Präsident François Hollande und seinem Premierminister Manuel Valls eingeleitete »konstitutionelle Revision« war auch innerhalb des PS und von etlichen Grünen kritisiert worden, vom Parti de Gauche und von den Kommunisten wurde sie einstimmig abgelehnt.
Im Anschluß an die zweite, am Dienstagabend gegen 22 Uhr abgeschlossene Sitzung, verabschiedeten immerhin 332 Abgeordnete auch den Artikel 2. Demnach kann künftig als Terroristen bezeichneten Kriminellen die französische Staatsbürgerschaft entzogen werden, die »verurteilt sind wegen einer Straftat oder eines Delikts, die eine schwere Gefährdung des Lebens der Nation darstellen« . Der ursprüngliche Regierungsentwurf hatte die Maßnahme auf Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft beschränkt. Die neue Fassung nimmt keine Rücksicht mehr auf die Möglichkeit, daß ein in Frankreich geborener Straftäter, der nur einen französischen Paß hat, durch den Entzug der Staatsbürgerschaft »heimatlos« gemacht würde. Dies war in den bisherigen Diskussionen bei allen im Parlament vertretenen Parteien einer der Hauptstreitpunkte. Prominente Vertreter der Grünen und der Sozialdemokraten verwiesen auf die Kriegsjahre unter der Kollaborationsregierung des Marschalls Philippe Pétain. Diese hatte in opportunistischem Einverständnis mit der deutschen Besatzungsmacht den Entzug der Staatsbürgerschaft zu einer Waffe gegen Kommunisten, Juden und Homosexuelle gemacht.
Seit der Verhängung des Ausnahmezustands im vergangenen November haben Justiz und Polizei 3.336 Häuser und Wohnungen durchsucht. Nach Angaben des Innenministers Bernard Cazeneuve wurden in dieser Zeit 344 Menschen in Polizeigewahrsam genommen und 290 weitere unter Hausarrest gestellt. Gegner der angestrebten Verfassungsänderungen hatten die Wirkungslosigkeit der mit der Verhängung des Ausnahmezustands ermöglichten Gewaltaktionen der Polizei kritisiert, da gegen lediglich vier Personen bisher zusätzliche juristische Maßnahmen eingeleitet worden seien.
Hansgeorg Hermann, Paris