Luxemburg17. Juli 2021

Mouvement Ecologique legt Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts ein

Ungeklärte Fragen in Sachen Google

von Ali Ruckert

Diese Woche kündigte die Umweltvereinigung Mouvement Ecologique an, sie werde im Dossier Google in Berufung gehen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht den Rekurs der Umweltvereinigung gegen die Umklassierung von rund 35 Hektar Grünzone zu einer »Spezialzone Datacenter« abgewiesen.

Der Umweltorganisation hatte sich auf die kommunale Gesetzgebung gestützt und in Frage gestellt, dass die 35 Hektar sich besonders für das geplante Rechenzentrum des USA-Internetkonzerns Google eignen würden. Hauptssächlich wurde bemängelt, dass wesentliche Informationen betreffend den Wasserverbrauch fehlen und die Frage aufgeworfen, woher bei zunehmender Wasserknappheit das Wasser zur Kühlung des Dateizentrums beschafft werden soll, wenn nicht auf Kosten der Trinkwasserversorgung und der Bachläufe.

Das Verwaltungsgericht hatte durchaus anerkannt, dass die strategische Umweltprüfung keine Antwort auf die wasserwirtschaftlichen Aspekte gegeben habe, hatte aber darauf verwiesen, dass diese Aspekte in einer weiteren Phase behandelt würden.

Allerdings werde, so die Umweltvereinigung, bei nachgeschalteten Prozeduren und Genehmigungsverfahren nicht mehr untersucht, ob das Projekt als solches ökologisch vertretbar ist. Es dürfe nicht sein, »dass zuerst die grundlegenden Weichen für die Ansiedlung eines Betriebes oder eines Produktionsverfahrens gestellt werden. und dann erst nachträglich versucht wird, die Ansiedlung – im Rahmen der so geschaffenen Fakten – so ökologisch verträglich wie noch eben möglich zu gestalten«.

Laut Mouvement Ecologique müsse das Gesetz es möglich machen, die Ansiedlung eines Betriebs zu verweigern, wenn Grenzen des Ressourcenverbrauchs beziehungsweise der Umweltbelastung in Frage gestellt werden.

Das wäre, auch wenn das so nicht formuliert wird, ein Eingriff in die Funktionsweise der kapitalistischen Profitwirtschaft, die von der Regierung, der Chamber und der Justiz verteidigt wird.

Eine weitere Motivation für die Umweltvereinigung in Berufung zu gehen war, dass das Verwaltungsgericht ihr abspricht, klageberechtigt zu sein. Das ist ein Versuch, bestehende demokratische Rekurs- und Klagemöglichkeiten weiter einzuschränken.