Ökologischer und schneller:
Renovieren statt abreißen und neu bauen!
Mouvement Ecologique und Oekozenter Pafendall haben ein 9-Punkte-Programm zur Stärkung des Bauens im Bestand vorgestellt: Erhalt und Weiterentwicklung bestehender Gebäude sowie die erleichterte Nachverdichtung im Bestand stellen zentrale Hebel dar, um rascher zusätzlichen Wohnraum zu schaffen ohne zusätzlichen Flächenverbrauch zu verursachen. Ganz besonders erfolgversprechend ist das beim Leerstand, der auf 5 bis 10 Prozent landesweit geschätzt wird.
Schockierend ist, wenn neue Gebäude in Luxemburg nur mehr eine Lebenserwartung von 40 Jahren haben. Das ist eindeutig eine mangelhafte Wertschätzung, umso mehr das dazu führt, daß 75 Prozent vom landesweiten Abfallaufkommen aus der Bauwirtschaft stammen.
Dies ist eine Folge dessen, daß Bauordnungen verlangen, bei Ausbau im Bestand müßten alle Vorschriften des Neubaus fürs ganze Gebäude eingehalten werden. Nun wurden aber zum Beispiel früher Raumhöhen von 2,5 Meter gebaut, während heute 2,55 Meter verlangt sind. Das bedingt ein Herausreißen aller Decken, um sie höher zu legen. Zudem zieht dies weitere Anpassungen bei Treppen, Fassadenöffnungen und Brüstungen nach sich.
Ein weiterer Killerpunkt sind nach heutigen Vorschriften, zu enge Treppen. Das ist extrem umständlich und teuer, weshalb dann entweder kein Ausbau erfolgt oder gleich alles abgerissen und neu gebaut wird.
Es ist aber wenig zielführend, wenn eine Bauordnung Anreize für Abriß und Neubau schafft, statt Verbesserungen zu ermöglichen, ohne den Maßstab des Neubaus anzulegen. Es kann nicht sein, Umbauten nur über individuelle Ausnahmegenehmigungen abzuwickeln, die der eine kriegt, ein anderer aber nicht.
Ein weiteres Problem ist es, daß der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 3 Prozent bei Renovierung, der vor 30 Jahren geschaffen wurde und mit maximal 50.000 Euro gedeckelt ist, einerseits nur Kosten bis 350.000 Euro abdeckt und nicht gewährt wird, wenn bei der Renovierung eine zusätzliche Wohnung entsteht.
Also läßt man es bleiben, und es kommt weder zu einer Einliegerwohnung noch zu einem zusätzlichen Stockwerk, obwohl es einen dringenden Wohnungsbedarf gibt, ja sogar eine Wohnungsnot. Zudem müßte klar sein, daß heute weit weniger mit 350.000 Euro gebaut werden kann als vor 30 Jahren, weshalb eine Anpassung nach oben dringend erforderlich ist.
Aktuell ist das Innenministerium dabei, eine in zentralen Punkten einheitliche Bauordnung für alle Gemeinden im Land auszuarbeiten. Die Gelegenheit sollte genutzt werden, damit bei Renovierung, Aus- und Umbau im Bestand nach den Vorschriften gearbeitet werden darf, die zum ursprünglichen Bauzeitpunkt galten, es also konkret kein Problem ist, wenn die Raumhöhe 5 cm niedriger ist als heutige Bauordnungen vorschreiben.
Hilfreich fände man es auch im Pfaffenthal, wenn generell Subventionen nach Vorlage eines Kostenvoranschlags direkt an die ausführende Firma vom Staat ausbezahlt würde, wie das jetzt bei Photovoltaik-Installationen eingeführt wurde. Das könnte einiges mehr anstoßen, wie wenn darauf nach Fertigstellung der Arbeiten lange gewartet werden muß, umso mehr es zuletzt für viele erheblich schwerer wurde, einen Kredit bewilligt zu kriegen.
Das hat sehr wesentlich damit zu tun, daß man seit einiger Zeit nur mehr für 80 Prozent der Kosten einen Kredit kriegt, also 20 Prozent Barmittel vorweisen können muß. Vorschrift ist Vorschrift, und daran müssen sich die Banken leider halten, egal wie hoch das monatliche Einkommen ist. Selbst Bürgen können einen nicht über die Barerforderis hinüberretten!
A propos Vorschrift. Immer öfter gibt es Probleme für die Durchführung von Außendämmungen, weil dadurch die Mindestabstände zum Nachbarn um wenige Zentimeter nicht mehr eingehalten sind. Es ist absurd, wenn dann die 12 cm, die nötig sind, um subventioniert zu werden, nicht genehmigt werden, sondern nur die Zentimeterdicke, die den Mindestabstand einhält.
Obwohl die ersten Zentimeter die größte Wirkung haben, unterbleibt dann jede Dämmung und die Heizkosten sinken gar nicht. Generell sollte eine Außenwanddämmung bis zu 30 cm genehmigt werden, auch wenn dadurch de vorgeschriebene Abstandsfläche reduziert wird.
Auch dürfte der Stellflächenschlüssel kein Hindernis sein für die Genehmigung einer zusätzlichen Wohnung im Bestand, wo es in der Regel nicht möglich ist, einen zusätzlichen Stellplatz zu schaffen. Besser es entsteht eine zusätzliche Wohnung bei einer Aufstockung oder in einem Dachgeschoßausbau ohne Stellplatz als es ensteht keine Wohnung!
Kommt es nicht zu einer den Aus- und Umbau erleichternden Änderung des Regelwerks, wird das national angestrebte Ziel von jährlich 3 Prozent Wohnungsrenovierung nie erreicht werden. Tatsächlich pendelt Luxemburg zwischen 0,7 und einem Prozent.
Mouvement und Oekozenter möchten Leerstandsabgabe und Grundsteuerreform mit einer Sensibilisierung für Renovierung und Weiterentwicklung verbunden sehen, das Ganze verstärkt durch eine beispielgebende Rolle der öffentlichen Hand, indem nicht nur neu gebaut wird. Staat und Gemeinden sollten verstärkt bestehende Gebäude erwerben, renovieren und umbauen, um sie in den sozialen Mietwohnbestand zu übernehmen.
In Wien sind 30 Prozent der vermieteten Wohnungen im Besitz der öffentlichen Hand, während es in Luxemburg lediglich knapp 2 Prozent sind: »Dieser geringe Bestand schränkt die Handlungsmöglichkeiten des Staates erheblich ein.«

