Tatvorwurf: »Journalistische Handlungen«
Gerademal 15 Jahre nachdem sich die USA am »Fourth of July« 1776 als unabhängig von der britischen Kolonialmacht erklärt hatten, verabschiedete das mangels Hauptstadt meist in Philadelphia tagende Parlament den Ersten Zusatzartikel zur Verfassung des noch jungen Staates. Als Teil der »Bill of Rights« verbietet er dem Kongreß unter anderem, Gesetze zu verabschieden, die Rede- oder Pressefreiheit einschränken.
Doch im Niedergang der sich zwischenzeitlich als »einzige Weltmacht« wähnenden USA sind die Rede- und Pressefreiheit wie andere Bürgerrechte auch zu inhaltsleeren Behauptungen verkommen. Das hat insbesondere für zwei aufrechte Journalisten fatale Folgen:
Für den Australier Julian Assange, der seit Jahren in britischer Isolationshaft sitzt, weil die USA seine Auslieferung verlangen. Sein »Verbrechen«: Mit der Enthüllungsplattform Wikileaks hat er schwerste Kriegsverbrechen der U.S. Army in Afghanistan und im Irak öffentlich gemacht und auch die Methoden des Auslandgeheimdienstes CIA in die Presse gebracht. Deshalb will ihn Washington auch unter Präsident Biden wegen »Verrats von Staatsgeheimnissen« für den Rest seines Lebens wegsperren.
Der andere ist der schon seit 1982 in Pennsylvania inhaftierte Afroamerikaner Mumia Abu-Jamal. Sein »Verbrechen«: Als junger Redakteur der Zeitung »The Black Panther« und später als Radiojournalist beim örtlichen Sender WHYY-FM enthüllte er in seiner Geburtsstadt Korruption und rassistische Gewalt der Polizei von Philadelphia.
Obwohl der Gesundheitszustand des mittlerweile 70-Jährigen schlecht ist, wird Mumia nach wie vor in Einzelhaft festgehalten und Beweise, die seine Unschuld belegen, werden von der Justiz weiter nicht beachtet. Mumia wurde weggeschlossen, um die Illusion von der US-amerikanischen Demokratie aufrechterhalten zu können.
Daß die beiden journalistischen Whistleblower nicht die einzigen sind, die in den USA verfolgt werden, machte Ende 2023 der von der Freedom of the Press Foundation herausgegebene »U.S. Press Freedom Tracker« publik. Akribisch listet er viele Fälle von Pressevertretern auf, die im vergangenen Jahr »wegen ›journalistischer Handlungen‹ angeklagt wurden«.
In den USA, so der »Tracker«, würden »routinemäßige Nachrichtenerfassung von der Recherche für Kommentare bis zum Quellenschutz« kriminalisiert. Die US-amerikanische Staatsmacht arbeite dabei mit »gerichtlichen Vorladungen, Beschränkungen der freien Berufsausübung von Journalisten, Zerstörung oder Beschlagnahmung ihrer Arbeitsgeräte, Redaktionsdurchsuchungen und vielen weiteren Übergriffen«.
Die verfolgten Journalisten sähen sich dabei so abstrusen Vorwürfen wie »Stalking« wegen des Versuchs, einen Politiker zu einem Kommentar zu bewegen, ausgesetzt, berichtet der »Tracker«. Und weiter: »In nur etwas mehr als einem Monat wurden drei Journalisten wegen ordnungswidrigen Verhaltens und Hausfriedensbruchs angeklagt, als sie über propalästinensische Proteste berichteten, die durch Israels Völkermord in Gaza ausgelöst wurden.«
Wenn am 20. und 21. Februar Julian Assanges letzte Berufung vor dem Londoner High Court verhandelt wird, kommt es darauf an, den Druck der Straße gegen seine Auslieferung an die USA noch einmal zu erhöhen. Es könnte seine letzte Chance sein, Mumias Schicksal zu entgehen!

