Kaleidoskop05. September 2026

Angeklagte nach Felssturz von Bondo freigesprochen

von dpa/ZLV

Pontresina – Die Schweizer Behörden tragen an den Folgen des Felssturzes von Bondo 2017 mit acht Toten keine Mitschuld. Das Regionalgericht Maloja hat die fünf Angeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Gericht sah keine Beweise dafür, daß es vor dem Unglück klare Anzeichen für ein bevorstehendes »Großereignis« gab. Bei dem Unglück waren acht Wanderer ums Leben gekommen.

Im Raum stand der Vorwurf, daß die Verantwortlichen die Wanderwege hätten schließen müssen. Es gab in der Region lediglich Warntafeln. Unter den Angeklagten waren unter anderem ein Förster, ein Geologe und die damalige Gemeindepräsidentin. Das Gericht tagte in Pontresina.

Der Bergsturz am 23. August 2017 hatte am 3.369 Meter hohen Piz Cengalo im Kanton Graubünden eine Geröllawine ausgelöst, die die Wanderer in den Tod riß. Rund drei Millionen Kubikmeter Gestein donnerten ins Tal und begruben Wege unter meterhohem Schutt. Murgänge zerstörten danach Gebäude im rund vier Kilometer entfernten Ort Bondo.

Dorothea Barth, die Tochter eines der vier deutschen Unglücksopfer, sagte der deutschen Nachrichtenagentur dpa vor dem Urteil, die Familie könne auch mit einem Freispruch leben. Ihnen sei es vor allem wichtig gewesen, daß die Vorgänge in einem Gutachten richtig aufgearbeitet worden seien.

Nach einer ersten Untersuchung waren die Ermittlungen eingestellt worden, auch mit dem Argument, der verheerende Bergsturz sei unvorhersehbar gewesen. Die Angehörigen der Opfer gingen dagegen in Berufung und stellten die Qualität des zunächst erstellten Gutachtens in Frage. Ein neuer Gutachter war dann zu dem Schluß gekommen, daß die Sperrung der Wanderwege wohl doch angebracht gewesen wäre.