Luxemburg29. März 2024

CHFEP-Avis zum Regierungsentwurf für Staatsbudget 2024:

Wo bleibt die versprochene Steuerreform?

von

Statt nach den Chamberwahlen plötzlich mit einer auf Verschlechterungen hinauslaufenden »Reform« des Rentensystems zu kommen, solle die Regierung aus CSV und DP besser die seit langer Zeit versprochene »grundlegende Steuerreform« zur Entlastung insbesondere der natürlichen Personen – also in erster Linie der Lohnsteuer zahlenden Schaffenden – in Angriff nehmen, rät ihr die Berufskammer der öffentlich Bediensteten CHFEP in ihrem am Donnerstag auf einer Pressekonferenz präsentierten Avis zum Regierungsentwurf für das Übergangsstaatsbudget 2024. Im Koalitionsabkommen von CSV und DP heißt es hingegen, die Regierung werde ihren Entwurf für die Steuerreform erst übernächstes Jahr vorlegen, kritisierte Kammerpräsident Romain Wolff. Zur angeblich drohenden »Rentenmauer« witzelte er, diese sei doch »schon 1997 für 2015 angekündigt« worden – ohne daß es vor neun Jahren irgendwelche Probleme mit den Rentenzahlungen gegeben habe.

Zwar seien im Budgetentwurf »keine Sparmaßnahmen zu Lasten der Bevölkerung« geplant, es gebe aber auch keine zusätzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der beständig steigenden Wohn- und Lebenshaltungskosten. Wenn die Energiepreise gegen Jahresende weiter hoch seien, müsse die Deckelung des Strom- und Gaspreises unbedingt verlängert werden. Zur Ankündigung der Regierung, natürliche Personen zumindest nicht weiter steuerlich zu belasten, hieß es, die CHFEP sei in diesem Zusammenhang »verwundert« über »indirekte Steuer- und Akzisenerhöhungen«. Sozial ungerecht sei vor allem die zum 1. Januar 2024 erfolgte Erhöhung der Kohlendioxid-Steuer, weil diese bei der Indexberechnung nicht berücksichtigt bzw. neutralisiert wird.

Kritik übte der CHFEP-Präsident auch an der Ankündigung von Finanzminister Gilles Roth, künftig werde sich der Staat mit Neueinstellungen außerhalb von Polizei, Armee und Bildungswesen zurückhalten. Die Regierung dürfe die demographische Entwicklung und die Tatsache, daß der Staat immer mehr Dienstleistungen anbietet, nicht aus dem Blick verlieren, hieß es. Außerdem warteten die öffentlich Bediensteten noch immer auf die Umsetzung längst versprochener Maßnahmen wie die Schaffung eines Rechtsrahmens für Telearbeit, die Anpassung der nationalen Vorschriften über die Arbeitszeitgestaltung an das EU-Recht, die »flächendeckende Abschaffung« des Bewertungssystems im öffentlichen Dienst, die Harmonisierung der unteren Laufbahngruppen sowie die Verbesserung des Disziplinarrechts und des Schutzes für langzeiterkrankte Staatsbeamte oder -angestellte.

Zu den von der Regierung angekündigten Maßnahmen zur »Belebung des Wohnungsmarktes« erklärte Romain Wolff, diese kämen »bei denen, die sie am meisten brauchen, nämlich bei denen, die sich ihr erstes Zuhause kaufen wollen, nicht an«. Die Maßnahmen seien wohl in erster Linie auf die Unterstützung von Reichen und Unternehmen ausgerichtet, »die nur deshalb in den Immobiliensektor investieren, um zu spekulieren oder um Steuervorteile zu erlangen«.

Außerdem wundert sich die Kammer darüber, daß die im Dezember vergangenen Jahres in nationales Recht überführte EU-Direktive zur Mindestbesteuerung von international tätigen Konzernen nicht bei den im Budgetentwurf erwarteten Steuereinnahmen erwähnt wird. Der Regelung nach sollen Konzerne mit einem Umsatz ab 750 Millionen Euro pro Jahr mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Hierzulande könnten von der globalen Mindeststeuer, die auf eine unter der Ägide der OECD verhandelten Vereinbarung der Finanzminister der G20-Staaten zurückgeht, bis zu 7.500 Konzerne betreffen, hieß es vom Finanzministerium.