Luxemburg28. Juni 2025

»Rentenreform« am Beispiel Belgien

von KP

Wenn heute die Teilnehmer der großen Manifestation der Gewerkschaftsfront von OGBL und LCGB der konservativ-liberalen Regierung verpassen, geht es um weit mehr als unsere Zukunft.

Das belegen auch die Radiointerviews der Patronatsvertreter Michel Reckinger und Carlo Thelen. Während der eine den Staatsrat bestenfalls als politisches »Beiwerk« erkennt und die Gewerkschaften »ermahnt«, Verantwortung zu übernehmen, sieht Carlo Thelen als Handelskammerchef die vorgesehenen »Reformen« der Regierung als einen Segen für die Wettbewerbsfähigkeit luxemburgischer Unternehmen. Und er hat die Frechheit zu behaupten, sollten die Gewerkschaften ihre Forderungen umgesetzt bekommen, gäbe es fortan kein Privat- und Familienleben mehr. Dass beide zu den 10 Prozent der Wirtschaftsprofiteure im Land zählen, ist aber nur ein Teil ihrer Beweggründe.

Was es für die Beschäftigten bedeuten kann, wenn Leute wie Reckinger und Thelen die nationale Politik bestimmen, macht gerade die Situation bei unseren belgischen Nachbarn deutlich. Auch hier bestimmt eine konservativ-populistische Politik die Marschrichtung, insbesondere in Bezug auf die geplante Arbeitszeitverlängerung und andere Verschlechterungen für die Lohnabhängigen.

Kim de Witte, Rentenspezialist und Abgeordneter der Partei der Arbeit (PTB), erklärt es an einem Beispiel:

»Alle haben vor fünf Jahren den Pflegenden applaudiert, aber jetzt will die Regierung sie bestrafen. Wenn Pflegekräfte vorzeitig in Rente gehen, ohne bestimmte Bedingungen zu erfüllen, können sie bis zu 5 Prozent ihrer Rente pro Jahr vor dem Alter von 67 Jahren verlieren. Und das betrifft fast die Hälfte der Beschäftigten im Pflegesektor, die mit dem Rentenmalus bestraft werden sollen. Die Politiker behaupten, dass Gesundheit Priorität habe, aber warum beschließen sie dann, Pflegekräfte zu bestrafen?«

Dies ist der Fall von Ann Delaere aus Westflandern. Sie begann mit 16 Jahren in einer Textilfabrik zu arbeiten. Acht Jahre später wechselte sie in ein Lager für Papier und Büromaterial, wo sie 16 Jahre lang arbeitete. Dreimal wurde sie für arbeitsunfähig erklärt. Im Jahr 1991 unterzog sie sich einer größeren Operation und war bis 1993 arbeitsunfähig. Im Jahr 2003 musste sie aufhören, weil die Arbeit während ihrer Schwangerschaft zu schwer war. Eine weitere Operation folgte 2009.

Aber Ann gab nicht auf. Im Jahr 2012 begann sie eine Ausbildung zur Krankenschwester, einem Mangelberuf, der zu ihrer Berufung wurde. Seit 2015 arbeitet sie als Nachtschwester, auch heute noch halbtags. Am 1. Mai 2027, nach 44 Arbeitsjahren, könnte Ann mit 60 Jahren in Rente gehen. Ihre Rente würde dann auf 1.707,94 EUR netto betragen. Die Regierung berücksichtigt jedoch weder ihre Krankheits- noch ihre Ausbildungsjahre. So wird Ann trotz ihrer 44 Arbeitsjahre mit einem lebenslangen Malus von 12 Prozent belegt – ein Verlust von 205 Euro pro Monat.

Kim de Witte sagt: »Anns Geschichte zeigt deutlich den wahren Plan dieser Regierung: die Menschen bis 67 arbeiten zu lassen, koste es, was es wolle. Für viele von ihnen ist dies jedoch unmöglich. Das ist eine Schande. Ein niederträchtiger Angriff auf Menschen, die ihr ganzes Leben für das Leben anderer gearbeitet haben.«

Wer einen solchen Fall in Luxemburg nicht miterleben möchte, ist gut beraten, sich der Gewerkschaftsfront anzuschließen.