Aus den Betrieben12. Juli 2025

Zwischenabkommen mit Verbesserungen im Krankernhausbereich unterzeichnet

von Ali Ruckert

Hinsichtlich der Erneuerung des Kollektivvertrags der Beschäftigten der Krankenhäuser unterzeichneten die Föderation der Krankenhäuser (FHL) und die Gewerkschaften OGBL und LCGB diese Woche ein Zwischenabkommen, das vom 1. Januar bis zum 31. Dezember dieses Jahres gilt. Parallel dazu werden die Kollektivvertragsverhandlungen fortgesetzt.

Im Zwischenabkommen wurden eine Reihe von Verbesserungen festgehalten. Dazu zählt eine einmalige Prämie von 1,38 Prozent des Einkommens von 2023 und eine solche von 2,37 Prozent des Einkommens von 2024, welche rückwirkend, zuzüglich Verzugszinsen, gezahlt werden, eine lineare Erhöhung des Punktwertes um 1,5 Prozent, welche rückwirkend zum 1. Januar 2025 gilt, sowie eine zeitlich beschränkte monatliche Prämie von 30 Punkten für Experten für medizinische Physik, rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 gilt.

Zudem wird die Frist für die Veröffentlichung des ursprünglichen Arbeitsplans auf 20 Kalendertage verlängert, während die Bestimmungen für gelegentliche Telearbeit von bis zu 20 Prozent der Arbeitszeit, der Zugang zu Arztbesuchen und paramedizinischen Untersuchungen während der Arbeitszeit und die Rechte der Beschäftigten bei Disziplinarverfahren präzisiert wurden.