Luxemburg11. August 2020

Post: Sollen die Löhne der Angestellten vom Gutdünken des Managements abhängen?

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In einem Brief an die Gewerkschaftskoalition von LCGB und Syndicat des P&T, der auf Facebook veröffentlicht wurde, stellt der OGBL im Zusammenhang mit der Erneuerung des Kollektivvertrags für die Postangestellten, die unter dem Statut der Privatwirtschaft arbeiten, fest, dass er gegenwärtig nicht seine Zustimmung zu den Vorschlägen des Postunternehmens geben kann. Das Patronatsangebot vom 31. Juli 2020, so die Gewerkschaft, bleibe weit hinter den gemeinsamen gewerkschaftlichen Forderungen zurück.

Der OGBL, so heißt es in dem Schreiben, halte am Forderungskatalog fest, den LCGB, Syndicat des P&T und OGBL gemeinsam aufgestellt hatten, insbesondere was die Beseitigung der Ungleichheiten bei den Löhnen und Arbeitsbedingungen angeht.
Wohl habe das Postunternehmen, im Vergleich zu ersten Vorschlägen, einer Aufbesserung der Grundlöhne zugestimmt, doch das ändere nichts daran, dass die Löhne noch immer weit hinter jenen der Staatsarbeiter und Funktionäre zurückbleiben würden.

Gar nicht einverstanden ist der OGBL mit dem von der Post vorgeschlagenen Lohnzusatzsystem, da je nach Berufslaufsbahn zwischen 8 und 50 Prozent des Lohnes vom Gutdünken des Vorgesetzten oder des Managements abhängen würden.
Mittels dieses Systems würden Löhne im öffentlichen Dienst eingeführt, die auf Willkür basieren, so dass das Prinzip der Gleichheit der Löhne verletzt würde, so die Gewerkschaft,

In dem Brief weist der OGBL darauf hin, dass er am gemeinsamen gewerkschaftlichen Forderungskatalog festhalten will, darunter die Harmonisierung der Arbeits- und Lohnbedingungen der Angestellten mit dem öffentlichen Dienst, ein 13. Monatslohn als Jahresendprämie, eine Harmonisierung der Haushaltsvorstandsprämie und der Essenszulage und die Anwendung des Kollektivvertrags rückwirkend auf den 1. Januar 2019. Zudem will die Gewerkschaft, dass weitere Fragen auf den Verhandlungstisch kommen, darunter die Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, und dass das gesamte Personal zu einer Plenarversammlung eingeladen wird, um über den zukünftigen Kollektivvertrag zu entscheiden.

A.R.