Luxemburg01. Februar 2024

Regierung kündigt Maßnahmen im Wohnungsbau an

von Ali Ruckert

Am Mittwoch verkündeten Premierminister Luc Frieden, Finanzminister Gilles Roth und Wohnungsbauminister Claude Meisch eine ganze Reihe von Maßnahmen, welche aus Sicht der CSV-DP-Regierung dazu beitragen sollen, »die soziale Kohäsion im Land zu stärken und mehr Schwung in den Wohnungsbau zu bringen.

In Aussicht gestellt wurde, dass die Regierung für 480 Millionen Euro bereits bestehende Immobilienprojekte aufkaufen und sie in bezahlbaren Wohnraum überführen wird, den Mietzuschuss für jedes unterhaltsberechtigtes Kind im Haushalt von 40 auf 80 Euro erhöhen wird, und durch höhere Prämien, Zinssenkungen und Staatsgarantien erreichen will, dass mehr Kredite aufgenommen und Kaufverträge unterschrieben werden.

Eine Reihe von Steuermaßnahmen sind zeitlich auf das Jahr 2024 begrenzt und gelten rückwirkend auf den 1. Januar 2024, andere gelten darüber hinaus. Insgesamt will die Regierung dafür schätzungsweise 135 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt bereitstellen.

Zu diesem Maßnahmenpaket gehört, dass:

Die Steuergutschrift (»Bëllegen Akt«) beim Kauf eines Eigenheims von 30.000 auf 40.000 Euro pro Person im Haushalt angehoben wird.

Eine neue Steuergutschrift namens »Bëllegen Akt« für »Investoren« eingeführt wird, die ihr Geld in Mietwohnungen, die zukünftig fertiggestellt werden, anlegen und diese mindestens zwei Jahre lang vermieten.

Der Steuersatz auf Kapitalgewinnen auf ein Viertel des Gesamtsteuersatzes gesenkt wird.

Der Satz für die beschleunigte Abschreibung von Mietwohnungen, die 2024 bezugsfertig werden, auf 6 Prozent für die Dauer von sechs Jahren angehoben wird, bei einem jährlichen Höchstbetrag von 250.000 Euro.

Auf Immobiliengewinnen, die auf Wohnungen übertragen werden, die für die soziale Mietverwaltung genutzt werden, oder auf Wohnungen der Energieeffizienzklasse A+ keine Steuern bezahlt werden.

Hinzu kommt eine Reihe struktureller Maßnahmen, die zeitlich nicht begrenzt sind. Dazu zählt, dass:

Die Obergrenzen für den Abzug von Schuldzinsen, die sich auf vom Eigentümer selbst genutzten Wohnraum beziehen, um ein Drittel angehoben werden.

Der Freibetrag für Nettoeinkünfte aus der Vermietung von Wohnraum über eine Organisation, die im Bereich der sozialen Mietverwaltung tätig ist, von 75 auf 90 Prozent erhöht wird.

Kapital- und Veräußerungs­gewinne des »Fonds du logement« aus Immobilien sollen von der Einkommensteuer befreit werden.

Am 22. Februar will die Regierung Vertreter der Kommunen und des Bauhandwerks zu einem Rundtischgespräch über den Wohnungsbau einladen.