586 Millionen Euro Coronahilfen an Mittelstandsbetriebe ausgezahlt
Bilanz 2021: Zahl der Anträge auf Niederlassungsgenehmigung auf Rekordstand
Seit Beginn der Pandemie hat die beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Generaldirektion für den Mittelstand Coronahilfen im Gesamtumfang von rund 586 Millionen Euro an kleine und mittelgroße Handels-, Handwerks- und Gastronomiebetriebe ausbezahlt. 431 Millionen Euro seien als sogenannte nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt worden und 155 Millionen Euro als zinsfreie Darlehen, erklärte Mittelstandsminister Lex Delles am Dienstag auf einer Pressekonferenz. Im vergangenen Jahr seien 29.400 Anträge auf Coronahilfe gestellt worden, im ersten Jahr der Pandemie seien es 42.400 gewesen.
Zur Vermeidung von Betrug seien die Anträge auf Coronahilfe stets von zwei Mitarbeitern kontrolliert worden, so der Ressortchef, darüber hinaus hätten nicht mit der Sache befaßte Mitarbeiter Stichprobenkontrollen durchgeführt. Bislang seien aber keine größeren Mißbrauchsfälle entdeckt worden. Es gebe Fälle, bei denen einzelne Angaben offensichtlich falsch seien, man sei mit den betroffenen Betrieben in Kontakt, um das zu klären. Auf falschen Angaben beruhende Hilfen müßten zurückgezahlt werden.
Wie Minister Delles ausführte, ist die Zahl der Anträge auf eine Niederlassungsgenehmigung (»Autorisation d’Etablissement«) im vergangenen Jahr auf den Rekordstand von 12.580 gestiegen. Gegenüber dem Jahr 2020 sei das ein Plus von fast zwölf Prozent. 88,6 Prozent der Anträge seien positiv beschieden worden; die Hauptgründe für eine Nichterteilung einer Niederlassungserlaubnis seien eine unzureichende fachliche Qualifikation oder mangelnde »Ehrbarkeit« des Antragstellers. Knapp zwei Drittel der Anträge (64 Prozent) seien von Einzelhändlern gestellt worden, 31 Prozent von Handwerksbetrieben und fast fünf Prozent von freiberuflich Tätigen (»Professions libérales«).
Zur Rechtsform der Unternehmen hieß es, fast 44 Prozent der Antragsteller hätten sich 2021 für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à responsabilité limitée, S.à.r.l.) entschieden, 17 Prozent für eine Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à responsabilité limitée simplifiée, S.à.r.l.-s), rund 13 Prozent für eine Aktiengesellschaft (Société Anonyme, S.A.) und gut ein Viertel für eine Einpersonengesellschaft. Noch immer seien 54,5 Prozent der Anträge von Männern gestellt worden.
Im Hotel- und Gastronomiebereich seien vergangenes Jahr 42 Betriebe mit zusammen 77 Autorisationen pleitegegangen, dem stünden aber 645 neuerteilte Niederlassungsgenehmigungen gegenüber; im Handwerk seien es 75 Betriebe mit 201 Autorisationen, die Konkurs anmelden mußten, denen stünden 2.678 neuerteilte Autorisationen gegenüber.
Auch die Zahl der Anmeldungen von grenzüberschreitend tätigen Handwerksbetrieben sei 2021 um fünf Prozent gegenüber 2020 auf nun rund 4.900 gestiegen. Das sei der zweithöchste Wert nach dem Vorcoronajahr 2019 gewesen. Gut 89 Prozent der Anmeldungen seien akzeptiert worden, beim Rest habe meist ein Mangel an Qualifikation vorgelegen. Noch immer kamen fast die Hälfte (47,5 Prozent) dieser Anmeldungen von zeitlich befristeten handwerklichen oder industriellen Dienstleistungen, die in Luxemburg erbracht werden, von deutschen Betrieben, knapp 27 Prozent von belgischen, 16 Prozent von französischen und zehn Prozent von Unternehmen aus weiter entfernten Ländern wie England, Portugal oder Spanien.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Niederlassungsanfrage oder Anmeldung aus dem Ausland betrug im ersten Halbjahr 2022 nur noch 7,5 Tage – nach 9,8 Tagen 2020 und 8,6 Tagen im vergangenen Jahr.
Zusätzlich zu den Coronahilfen wurden kleine und mittelständische Betriebe vergangenes Jahr noch mit fast 22 Millionen Euro an Investitionshilfen sowie mit weiteren 575.000 Euro im Rahmen des Programms »Fit 4 Digital« und mit über 1,2 Millionen Euro im Rahmen von »Fit 4 Digital Packages« bedacht.