»Bösartige Fehlinterpretation« des Besoldungsabkommens
CGFP prüft rechtliche Schritte gegen die Regierung
Gegenwärtig prüft die CGFP rechtliche Schritte gegen die Regierung, weil diese sich weigert, finanziellen Forderungen von Fachverbänden der Gewerkschaft in verschiedenen Bereichen des Staatsdienstes nachzukommen und sich dabei auf das Gehälterabkommen beruft, um bis Anfang 2023 keinen sektoriellen Verbesserungen stattzugeben.
Tatsächlich hatte die CGFP unter Hinweis auf die ernsthafte Corona-Lage auf die Forderung nach einer linearen Punktwerterhöhung verzichtet. »Le présent accord ne contiendra pas d’augmentation financière structurelle«, hatte es im Besoldungsabkommen geheißen.
Das nahm die Regierung nun schon wiederholt zum Vorwand, um auch sektorelle Forderungen zurückzuweisen.
Dieses Herangehen bezeichnete der CGFP-Nationalvorstand am gestrigen Montag als »bösartige Fehlinterpretation« und als »Desinformationspolitik«, die darauf abziele, die CGFP-Mitgliedsorganisationen gegen ihren Dachverband aufzuhetzen.
Wie CGFP-Generalsekretär Steve Heiliger gestern anläßlich einer Pressekonferenz mitteilte, hat die Gewerkschaft inzwischen eine Anwaltskanzlei beauftragt, ein Rechtsgutachten auszuarbeiten, das demnächst der Regierung vorgelegt werden soll. Die Rechtsanwälte kommen darin zum Schluß, dass die Regierung das Besoldungsabkommen völlig falsch auslegt.
Im Hinblick auf bevorstehende Verhandlungen mit der Regierung verabschiedete der Nationalvorstand der Gewerkschaft am Dienstag auch einen umfangreichen Forderungskatalog für den Bereich Telearbeit. Darin heißt es, Telearbeit dürfe niemandem aufgezwungen werden, und es müsse eine klare Trennung zwischen berufs- und Familienleben vollzogen werden. Telearbeit dürfe nicht in eine unkontrollierte Flexibilisierung münden und zu schlechteren Arbeitsbedingungen führen.
In Sachen Bewertungssystem, welches seit sechs Jahren besteht, bekräftigte die CGFP, dass es sich hierbei um eine völlig überflüssige Schikane handelt. Bis zum 1. Juli 2022 wollen CGFP-Vertreter der Regierung das noch einmal in einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe darlegen.
Die CGFP habe mit Befremden zur Kenntnis genommen, so ihr Generalsekretär, dass die Schlichtung nicht mehr vom »Service psycho-social« gewährleistet wird, sondern an das »Centre de Médiation civile et commerciale« der Handels- und Handwerkerkammer ausgelagert wurde, und dass in Zukunft eine der Konfliktparteien die Schlichtung bezahlen muss. Ein solches Outsourcing sei für die Gewerkschaft untragbar.
Abschließend befasste sich CGFP-Präsident Romain Wolff mit dem Vorhaben der Regierung, das CovidCheck-System auf den öffentlichen Dienst auszudehnen und eine Verweigerung des CovidCheck.-Regimes einem Verstoß gegen die Dienstopflicht gleichzusetzen. Dabei will sie die Verantwortung auf die Verwaltungschefs abschieben, die selbst darüber entscheiden sollen, ob das 3G-Prinzip (geimpft, genesen, getestet) in ihrer Behörde eingeführt wird, wohlwissend dass die Regierung das auf Biegen und Brechen durchsetzen will.
Der CGFP-Präsident forderte den Minister des öffentlichen Dienstes dazu auf, die Staatsbediensteten noch vor der Abstimmung des Gesetzesentwurfs in der Chamber über die diesbezüglichen Folgen schriftlich zu informieren.
Die Gewerkschaft widersetze sich jetzt schon unverhältnismäßig harten Sanktionen, so der Gewerkschaftspräsident und erinnerte die Regierung daran, dass es Aufgabe des Patrons, in diesem Fall des Staates sei, die Kosten der zertifizierten Tests zu übernehmen.