Ausland19. Juni 2020

»Erfahrungen aus der DDR sind nicht verjährt«

Interview mit Dr. Heinrich Niemann über Corona und das Gesundheitswesen zweier Systeme

Wir haben Wochen des Lockdown erlebt, jetzt gibt es zunehmend Lockerungen. Du hast als studierter Mediziner, der auf dem Gebiet der Sozialmedizin gearbeitet hat und ab 1992 Stadtrat für Gesundheitswesen für die PDS in Marzahn-Hellersdorf war, darauf ja einen »besonderen« Blick. War Deutschland, vor allem sein Gesundheitswesen, auf eine Pandemie wie COVID-19 vorbereitet?

Mit der Vorbemerkung, daß es sich in der Bundesrepublik um ein leistungsfähiges Gesundheitswesen handelt, gesundheitliche Betreuung in vielen Bereichen auf einem hohen Niveau stattfindet, muß man sagen: Nein, nicht sehr. Weil es zu lange gedauert hat, bis man – offensichtlich ohne Vorlauf in der Gesetzgebung und auch in anderen, organisatorischen Fragen – zur Sache kam. Daß die Bundesregierung, daß die Bundesländer sich dann im Laufe der Zeit schnell in die richtige Richtung zusammengefunden haben, muß man würdigen, macht diese Kritik aber nicht geringer. Das hat nichts mit China oder sonst wem zu tun, denn es war seit mindestens 2012/13 bekannt, wie man mit solchen pandemischen Entwicklungen umgehen könnte und müßte, worauf man sich einstellen muß. Obwohl es damals sogar Beratungen dazu gegeben hat, ist offensichtlich versäumt worden, gesetzgeberischen und strukturellen Vorlauf in den einzelnen Sektoren der Gesellschaft zu schaffen.

Virologen hatten schon nach SARS und MERS davor gewarnt, daß ein nächster Ausbruch kommen würde. Trotzdem hat man über Jahre nicht gehandelt. Natürlich wußte niemand, welches Virus kommen würde.

Welches Virus auch immer, welche Eigenschaft es im Detail auch haben mag, es ist entscheidend, daß allgemein geltende und seit langem bewährte Regeln für eine Bekämpfung einer Virusepidemie durchgesetzt werden. Das sind scheinbar banale Vorgänge: Hygieneregelungen, Händewaschen, Kontaktunterbrechungen, Abstandhalten, Quarantäne, ein Hygieneregime, bei dem in Krankenhäusern infektiös und nicht infektiös strikt getrennt wird. Darauf kann man sich einstellen, selbst wenn man vorher nicht genau weiß, welche Eigenschaften im Einzelnen das Virus dann hat. Und es zeigte sich auch: Die relativ gute Einhaltung und Umsetzung dieser Regeln hat uns letztlich vor Schlimmerem bewahrt.

Dazu kommt parallel: Eine Epidemie muß epidemiologisch, also von Messungen, von Tests, mit exakten statistischen Methoden begleitet werden. Die genaue Kenntnis der Verbreitung des Virus in verschiedenen Zielgruppen, in medizinischen Einrichtungen, bei Kindern oder territorial ist entscheidend für die Einschätzung des tatsächlichen Erkrankungsrisikos und für die Begründung unterschiedlicher Lockerungen. Hohe Dunkelziffern helfen nicht, sie erzeugen eher Ängste. Es ist gut, daß jetzt endlich der Gesundheitsminister in dieser Richtung aktiv wird. Es war nicht zu verstehen, daß am Anfang manche meinten, man brauche nicht so viel zu testen. Ehrlicher wäre gewesen, zu sagen, wir müssen testen, leider können wir es noch nicht, weil die Kapazitäten fehlen.

Und das zweite Problem war und ist, daß man die Frage, wer die Tests bezahlt, erst jetzt zu lösen bereit ist. Wenn ein Krankenhaus, und da gibt es Beispiele, eben seine Mitarbeiterinnen nicht testet, weil es nicht bereit ist, das zu bezahlen, dann ist das wider die Regeln ärztlichen Handelns.

Worin zeigten sich aus deiner Sicht in den letzten Monaten die besonderen Schwachstellen im bundesdeutschen Gesundheitswesen?

Das gegenwärtig sich immer mehr privatisierende System, das ist eine der großen Schwachstellen. Offensichtlich war es erst einmal ganz schwer, über die unterschiedlichen Eigentümer ein gemeinsames Vorgehen zu erreichen. Wenn man hört, daß Krankenhäuser als erste Frage gestellt haben: Wer bezahlt meine potentiellen Ausfälle? Oder, daß im ambulanten Bereich offensichtlich viele Arztpraxen gar nicht darauf vorbereitet und eingestellt waren, wie man jetzt zu handeln hat, dann ist das eigentlich nicht zu rechtfertigen. Oder die lange Zeit des Hin- und Herschiebens der Verantwortung, wer denn für Schutzbekleidung oder Atemmasken zuständig sein könnte. Das kann man alles vorher klären, Vorlauf und Vorrat schaffen und die Gesundheitseinrichtungen vorbereiten. Es gibt ja Erfahrungen. Aus dem östlichen Teil Deutschlands, der DDR. Diese liegen auf der Hand, sie sind offensichtlich nicht verjährt, sie gelten.

Die DDR hatte seit Anfang der 70er Jahre, im Zusammenhang mit der Hongkong-Grippe, einen Pandemieplan. Die Bundesrepublik erst seit 2005. Was beinhaltete denn der DDR-Plan?

Die DDR hat sich von Anfang an sehr konsequent um die Bekämpfung von massenhaften Erkrankungen verdient gemacht. Ende der 60er Jahre traten respiratorische Krankheiten in den Vordergrund, darunter die Influenza, die Virusgrippe, auch weil andere Krankheiten zurückgedrängt waren. Das hat dazu geführt, sich damit systematisch zu befassen. Schon 1964 wurde ein Zentrallabor für respiratorische Viren gegründet, 1973 das Institut für Angewandte Virologie in Berlin-Schöneweide, das auch als »WHO-Influenzazentrum der DDR« fungierte. Es wurde 1990 geschlossen.

Wir hatten in der DDR zudem das berühmte, heute nach Friedrich Löffler benannte Institut auf der Insel Riems, in dem Viruskrankheiten bei Tieren erforscht wurden. All das hat dazu beigetragen, schon 1970 die Epidemiebekämpfung auf eine höhere staatliche Ebene zu heben, mit einem Plan in drei Stufen. Daraus entstand später unter Leitung des Gesundheitsmini­sters eine ständige Kommission der Regierung zur Bekämpfung von Seuchen mit vielen Befugnissen.

Im Grunde genommen ging es darum, die epidemiologische Lage durch die Medizin genau zu beobachten, von vornherein alle betroffenen gesellschaftlichen Bereiche, das Gesundheitswesen und andere, in Kommissionen auf Landesebene, in den Bezirken der DDR, auf Kreisebene, in den Städten zusammenzuführen und gemeinsam Entscheidungen zu treffen. Ich glaube, die Fähigkeit, schnell zusammenzukommen und einen Vorlauf zu haben, weil man ja vorher genau wußte, welche Krankenhäuser und welche Polikliniken jetzt wie organisatorisch reagieren können, war die Stärke dieses Vorgehens. Wahrscheinlich wären im Falle Corona damals ähnliche flächendeckende Maßnahmen ergriffen worden. Ob die Zahl der Intensivbetten oder die Schutzbekleidung damals in beiden Ländern ausreichend hätten aufgebracht werden können, bleibt Spekulation.

Wurde auch schneller dafür gesorgt, daß Leute, die krank und ansteckend waren, in Quarantäne kamen?

Na ja, die Regeln, die eben gelten, und das ist Quarantäne, wurden eingehalten. Fairerweise muß man sagen, sie wurden jetzt in den letzten Monaten insgesamt auch sehr gut eingehalten. Aber das geschah im großen, so wichtigen Bereich der Pflege- und Seniorenheime und anderen Pflegeeinrichtungen offensichtlich zunächst sehr zögerlich. Jeder hat für sich ein Regime ausgedacht. Das ist eigentlich nicht zu rechtfertigen. Das hat Zeitverluste gebracht, Ängste verursacht, Menschenleben gekostet, und das bewegt mich. Wenn jetzt darüber nicht systematisch nachgedacht, das aufgearbeitet wird, dann befürchte ich, daß wir bald wieder in ähnliche Situationen kommen.

Hoffen wir, daß gelernt wird. Allerdings ändert auch das ja noch lange nichts an den Eigentumsverhältnissen. Die DDR hatte im Gesundheitsbereich aber ja nicht nur auf dem Gebiet der Pandemiebekämpfung – trotz vieler Probleme und Mängel – Vorteile?
Also, man muß natürlich immer ein Gesundheitswesen eines Landes in Beziehung setzen zur wirtschaftlichen Leistungskraft. Und gemessen daran und im Vergleich zur Bundesrepublik konnte sich die DDR trotz mancher Schwierigkeiten und Mängel wirklich sehen lassen. Der Vorteil war, daß die vorbeugende Medizin, die Prävention, nicht nur Verfassungsgrundsatz und gesundheitspolitischer Grundsatz war, sondern daß hier viel erreicht worden ist. Der Schutz der Gesundheit der Kinder und Jugendlichen beinhaltete ja beispielsweise viel mehr als die Impfungen gegen Kinderkrankheiten, sondern auch, sie von Geburt bis zur Volljährigkeit sehr eng zu betreuen. Die Kindergärten und Schulen waren dabei aktive Partner. So kamen zum Beispiel Ärzte zum Impfen in die Schulen. Jetzt konnten die anstehenden Schuleingangsuntersuchungen vielfach nicht durchgeführt werden und man überlegt, ob man die ausfallen läßt. Das ist nicht akzeptabel.

Oder der ganze Bereich der Arbeitsmedizin: Es gab Betriebspolikliniken, also eine Struktur, die ganz bewußt die Arbeitsverhältnisse und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz systematisch verfolgte. Das gesamte ambulante Gesundheitswesen der DDR war durch das poliklinische Prinzip geprägt. Die Zerschlagung der Polikliniken war – ich habe das so auch 1992 im Bundestag als Sachverständiger bezeichnet – der Sündenfall der Vereinigung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Daran leiden wir heute noch: An der Vereinzelung der niedergelassenen Ärzte und daß es eben keine Strukturen für wirklich vorgedachte Zusammenarbeit, fachliche und auch organisatorische, gibt, und am Widerspruch, daß der Arzt hier, ob er will oder nicht, als Händler oder Kleinunternehmer handeln muß. Er muß ja an sein Geldverdienen denken.

Weil das Gesundheitswesen mehr und mehr privatisiert wird…
Seit 1991 hat sich die Anzahl der privaten Krankenhäuser fast verdoppelt, demgegenüber hat sich die Zahl der öffentlichen, der kommunalen Krankenhäuser um die Hälfte verringert. Das ist eine schlimme Tendenz. Warum wohl? Weil man offensichtlich mit dem derzeitigen Abrechnungssystem der sogenannten Fallpauschalen und aus anderen Gründen mit Gesundheit sehr viel Geld, Gewinn machen kann, der nicht wieder ins Gesundheitswesen fließt. Man muß sich mal angucken, wem diese Krankenhäuser gehören: das sind Banken, das sind Aktiengesellschaften, das ist nicht die Kommune. Ausnahmen mögen die Regel bestätigen. Diese Tendenz der Privatisierung und Gewinnorientierung ist eine Katastrophe.

In der Verfassung der DDR gab es Artikel zur Gesundheit. Gilt es darum wieder zu ringen?

Wahrscheinlich ist den meisten gar nicht bewußt und auch ich habe noch einmal nachgelesen: Im Grundgesetz kommt das Wort »Gesundheit« nicht vor. Nun sage ich gleich, auch ohne das müßte man und kann man viel mehr machen. Aber es ist schon interessant, daß die Bundesrepublik zu den Ländern gehört, bei denen dazu in der Verfassung nichts steht. Und dann lese ich spitzfindige Kommentare, die rechtfertigen, warum der Begriff Gesundheitsschutz, darum geht es ja eigentlich, nicht im Grundgesetz steht. Aber daß das nicht unwichtig ist, zeigen ja die Auseinandersetzungen über die zeitweilige, tatsächliche oder auch scheinbare Einschränkung anderer Grundrechte.

Insofern halte ich die Diskussion, wie der Schutz der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung im Grundgesetz uns weiterhelfen könnte, schon für berechtigt und auch notwendig. Aber auch ohne das muß eine Diskussion passieren. Da sehe ich minde­stens zwei Ebenen. Die eine ist sicher eine pragmatische. Das ist erstens, ganz praktisch Lehren aus der Pandemie zu ziehen – für die Gesetzgebung, für Strukturen, für Vorbereitungen, für Vorhaltungen an Material. Das andere wäre, die Fallpauschalen und das Finanzierungssystem von medizinischen Leistungen zu korrigieren. Da gibt es ja anscheinend einen breiten Konsens. Aber es gibt auch eine grundsätzliche Ebene, die Eigentumsverhältnisse hier zu so ändern, daß Gesundheitsfürsorge wieder als Aufgabe der Daseinsvorsorge und des Gemeinwohls wahrgenommen werden kann, die nicht dem Profitstreben unterworfen ist.

Interview: Nina Hager

Dr. med. Heinrich Niemann, 75, ist Facharzt für Sozialmedizin und war von 1992 bis 2001 Gesundheitsstadtrat im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf

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Gesundheit per Gesetz

Artikel 35, Verfassung der DDR:

1. Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Schutz seiner Gesundheit und seiner Arbeitskraft.

2. Dieses Recht wird durch die planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, die Pflege der Volksgesundheit, eine umfassenden Sozialpolitik, die Förderung der Körperkultur, des Schul- und Volkssports und der Touristik gewährleistet.

3. Auf der Grundlage eines sozialen Versicherungssystems werden bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt.

(Aus: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 i.d.F. vom 7. Oktober 1974)

Das Gesundheitswesen der DDR 1978: Arbeitshygieneinspektion in Zusammenarbeit mit den Fachärzten der Betriebspoliklinik »Dr. Salvador Allende« im Berliner VEB Elektro-Apparate