Massenentlassung oder Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung bei Stugalux?
Das Bauunternehmen Stugalux Construction mit Sitz in Kehlen, das im Hochbau tätig ist und sowohl schlüsselfertige Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Bürogebäude baut und mit Baustoffen handelt, will offenbar bis zu 76 Beschäftigte entlassen.
Am Montag dieser Woche fand bekanntlich in diesem Zusammenhang eine erste Zusammenkunft zwischen der Geschäftsführung und der von den Gewerkschaften OGBL und LCGB unterstützten Personalvertretung statt, eine weitere Zusammenkunft wurde vereinbart.
Am Montag bestätigte das Unternehmen, wegen der schlechten Auftragslage knapp ein Drittel seiner Beschäftigten abbauen zu wollen. Das schlechte Gesetz ermöglichst es Unternehmen bekanntlich, Massenentlassungen ganz legal über einen »Sozialplan« vorzunehmen.
In jüngerer Vergangenheit haben die Gewerkschaften systematisch »Sozialpläne« abgelehnt und sich stattdessen für Pläne zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung eingesetzt – oft mit Erfolg. Das verhinderte im Endeffekt wohl nicht den Abbau der Arbeitsplätze, aber die kurzfristige Entlassung von Beschäftigten.
Pläne zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung machen immerhin den Rückgriff auf Wiedereingliederungshilfen, die vorgezogene Altersanpassungsrente, Umschulungsmaßnahmen und Kurzarbeit möglich.
Sollte es zwischen der Geschäftsführung und den Gewerkschaften eine Einigung über einen Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung geben, muss er vom Konjunkturausschuss geprüft und vom Arbeitsminister genehmigt werden.

