Leitartikel04. Januar 2023

Steuer-Betrug

von Ali Ruckert

Seit dem 1. Januar ist die zeitlich begrenze Mehrwertsteuersenkung, die von der Regierung angekündigt und von der Chamber einstimmig beschlossen wurde, in Kraft.

Festgehalten wurde, dass drei Steuersätze zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2023 um jeweils ein Prozent gesenkt werden: der reguläre Steuersatz von 17 auf 16 Prozent, der Zwischensteuersatz von 14 auf 13 Prozent und der ermäßigte Steuersatz, der unter anderem für Gas und Strom gilt, von acht auf sieben Prozent.

Die Senkung der Mehrwertsteuer ist Teil der Maßnahmen, auf welche sich die Herbst-Tripartite geeinigt hatte und welche von der Regierung unter dem Begriff »Solidaritéitspak 2.0« zusammengefasst wurden. Zur Erinnerung: Mit dem ersten »Solidaritätspak« hatte die Regierung, unterstützt von den Patronatsvertretern und den Gewerkschaften CGFP und LCGB, den Index manipuliert, um dem Patronat ein Geschenk in Höhe von Hunderten von Millionen zu machen.

Die Senkung der Mehrwertsteuer wird dazu führen, dass der Staat voraussichtlich 317 Millionen Euro weniger einnehmen wird, ohne dass das allerdings dazu führen würde, dass die Kaufkraft der Lohnabhängigen und Rentner deutlich gestärkt würde. Es bleibt bei einem Tropfen auf den heißen Stein, was auch damit zu tun hat, dass nicht kontrolliert wird, ob die Unternehmen die Senkung der Mehrwertsteuer auch tatsächlich an die Konsumenten weitergeben, oder ob sie keine Senkung vornehmen und somit ihre Gewinnmargen erhöhen. So dass die Senkung der Mehrwertsteuer nicht der Kaufkraft der Schaffenden dienen, sondern einer Subvention des Kapitals gleichkommen würde.

Weitaus schwerer wiegt, dass der stark ermäßigte Steuersatz von 3 Prozent unverändert bleibt. Davon betroffen sind zum Beispiel Bücher und Zeitungen, Hotelübernachtungen, kulturelle Veranstaltungen, landwirtschaftliche Güter, Medikamente und Restaurantbesuche, aber insbesondere Lebensmittel.

Gerade Lebensmittel wurden innerhalb der vergangenen 12 Monate im Durchschnitt um mehr als 10 Prozent teurer, was sich negativ auf die Kaufkraft aller Konsumenten auswirkte, die Bezieher von kleinen Einkommen aber besonders stark trifft, da sie einen überdurchschnittlich großen Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel ausgeben, deren Preise deutlich schneller nach oben schossen als die Inflation.

Um die Kaufkraft der Bezieher von kleinen Einkommen und aller Lohnabhängigen und Rentner zu stärken, ist es erfordert, eine Steuermaßnahme zu ergreifen, die bereits kurzfristig eine starke Wirkung hätte: Es handelt sich um die Anpassung der Steuertabelle an die Inflation, die vor langem abgeschafft wurde, so dass die Schaffenden – ohne dass die Steuern durch neue gesetzliche Bestimmungen erhöht würden – beim Erfall einer jeden Indextranche oder kollektivvertraglich erkämpften Lohnerhöhung auf kaltem Weg zur Kasse gebeten werden und damit zusätzlich an Kaufkraft verlieren.

Das macht das perfide Spiel der Regierung erst so richtig deutlich: Während sie mit der einen Hand großzügig ein Geschenk in Form einer teilweisen Senkung der Mehrwertsteuersätze macht, betreibt sie mit der anderen Hand fortwährend Lohnklau, indem sie die Steuertabelle nicht an die Preisentwicklung anpasst.

Das nennt man Betrug, denn es ist eine Verhaltensweise, mit der die Schaffenden einerseits durch Täuschung dazu gebracht werden sollen, die Regierung als ihren »Wohltäter« zu erkennen, und dies bei Wahlen entsprechend zu würdigen, obwohl die ihnen andererseits das Geld regelrecht aus der Tasche zieht.