Luxemburg25. Januar 2024

Ab dem 1. Februar und bis zum Sommer 2024

Regierung erklärt »Krisenmodus« für Bauwirtschaft

von Ali Ruckert

Der Regierungsrat fasste am Mittwoch den Beschluss, Teile des Bausektors ab dem 1. Februar 2024 zu Krisenzweigen zu erklären. Der Schritt sei auf der Grundlage der Stellungnahme des Konjunkturkomitees vom 23. Januar 2024 erfolgt, heißt es in einer Mitteilung der Regierung. Der Krisenmodus soll während sechs Monaten und damit bis zum Kollektivurlaub im Sommer gelten. Der Beschluss des Regierungsrats beschränkt sich auf die Bereiche Wohngebäude und andere Gebäude, sowie Abbruch und Vorbereitung von Baustellen. Es wird aber nicht ausgeschlossen, dass irgendwann auch der Tiefbau hinzukommen könnte. Infolge des Regierungsbeschlusses wird es sämtlichen vom Krisenmodus be­troffenen Unternehmen leicht gemacht, bis zu einem Fünftel ihrer auf Baustellen eingesetzten Arbeiter auf Kurzarbeit zu setzen. Die Betriebe sparen damit viel Geld, denn das Kurzarbeitergeld wird ihnen vom staatlichen Beschäftigungsfonds erstattet. Die Bauarbeiter, die kurzarbeiten, müssen, haben hingegen große Lohnverluste zu verkraften, da sie nur 80 Prozent ihres Lohnes für die Zeit der Kurzarbeit bekommen. Die KPL fordert 100 Prozent. Bereits am Dienstagabend hatte Premierminister Frieden gelegentlich des Neujahrsempfangs der Industriellenvereinigung Fedil versprochen, noch vor den Karnevalsferien Mitte Februar steuerliche Vergünstigungen für diejenigen einzuführen, die »in Stein investieren wollen«. Die Maßnahmen, die demnächst konkret benannt werden sollen, sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 gelten.