Luxemburg10. Dezember 2022

Nach Geheimverhandlungen zwischen der Regierung und der CGFP:

Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst unterzeichnet

von ZLV

Ganz überraschend wurde am Freitag – obwohl zuvor nicht einmal der Beginn der Verhandlungen angekündigt worden war – das Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst von der Regierung und der CGFP unterzeichnet. Es ist dies ein regelrechter Affront gegenüber dem OGBL und dem Landesverband, die nicht an den Verhandlungen beteiligt wurden, obwohl das Gehälterabkommen direkte und indirekte Auswirkungen auf die Lohn- und Arbeitsbedingungen der mehr als 41.000 Beschäftigten bei den CFL, dem Gesundheits-, Sozial- und Pflegesektor und den Gemeinden hat. In diesen Bereichen ist der OGBL – bei den CFL zusammen mit dem Landesverband – die weitaus stärkte Gewerkschaft.

Während einer Pressekonferenz am Freitagnachmittag gaben der Minister für den öffentlichen Dienst, Marc Hansen (DP), und CGFP-Generalsekretär Steve Heiliger bekannt, bei dem Abkommen handle es sich um ein »neues Modell«, das vor allem die niedrigeren Gehälter beim Staat begünstigen soll. Anstatt ausschließlich lineare Erhöhungen des Indexpunktes vorzunehmen, wird der untere Teil der Gehälter um 5 Prozent auf die ersten 100 Indexpunkte erhöht.

Dies wird im ersten Jahr der Vereinbarung angewandt, das heißt ab dem 1. Januar 2023 für eine Dauer von 12 Monaten. Konkret entspricht die Erhöhung um 5 Prozent auf die ersten 100 Indexpunkte bei einem Betrag von 2.120 Euro einer Erhöhung des Bruttogehalts um 106 Euro, was beispielsweise für einen Bediensteten, der 300 Indexpunkte (6.360 Euro) verdient, eine Steigerung von 1,67 Prozent bedeutet, für einen Bediensteten mit einem Gehalt von 500 Punkten (10.600 Euro) jedoch nur ein Prozent.

Für das zweite Jahr einigten sich Regierung und CGFP auf eine lineare Erhöhung des Indexpunktwerts um 1,95 Prozent.

Die neue Vereinbarung sieht außerdem vor, dass das Beurteilungssystem mit Wirkung vom 1. Januar 2023 abgeschafft wird, mit Ausnahme von Beamten auf Probe und Staatsangestellten in der Einarbeitungsphase.

Darüber hinaus wurde unter anderem festgehalten, dass in den Gehalts- und Zulagengruppen B1 mit Wirkung vom 1. Juli 2023 eine Prämie für Meisterbriefe und eine Prämie für höhere Technikerbriefe (BTS) eingeführt wird.

(Foto: MEP)