Verfassungsrat weist Ausländergesetz in großen Teilen zurück
40 Prozent der Artikel nicht grundgesetzkonform oder sachfremd
Der französische Verfassungsrat hat das von Präsident Emmanuel Macron und der Regierung gewollte Ausländergesetz in weiten Teilen kassiert, weil es dem Grundgesetz widerspricht oder sachfremde Elemente enthält, die in andere Gesetzestexte gehören. Das betrifft 35 der insgesamt 86 Artikel des Ausländergesetzes, das Mitte Dezember vom Regierungslager nur mit Unterstützung der rechten Oppositionspartei der Republikaner (LR) durchs Parlament gebracht werden konnte.
Dabei hatte die Regierung in Kauf genommen, daß LR den Gesetzentwurf wesentlich verschärft hat. Dieses Manöver hatte zu einer schweren Regierungskrise geführt, denn es wurde selbst durch Minister und Abgeordnete der Regierungspartei Renaissance verurteilt. Gesundheitsminister Aurélien Rousseau war aus Protest zurückgetreten, während die anderen »Dissidenten« im Kabinett bei der jüngsten Regierungsänderung Mitte Januar entlassen wurden.
Die linke Opposition in Frankreich, Gewerkschaften und zahlreiche Organisationen ziehen jetzt aus der Entscheidung des Verfassungsrates die Schlußforderung, daß das Gesetz komplett zurückgezogen werden muß. So meinte Manuel Bompart, der Koordinator der Bewegung La France insoumise, der Spruch des Verfassungsrates habe das Gesetz »total amputiert« und es habe jetzt »keinerlei Legitimation mehr«.
Dagegen erklärte Innenminister Gérald Darmanin, der Verfassungsrat habe das Gesetz zwar in Teilen beanstandet, aber im Ganzen gebilligt. Jetzt komme es darauf an, die kritisierten Passagen »nachzubessern« und für die als sachfremd eingeschätzten Teile des Textes andere Wege der Umsetzung zu finden. Letzteres betrifft beispielsweise die Verschärfung der Vorbedingungen für die Zahlung von Sozialhilfeleistungen und für die Genehmigung einer Familienzusammenführung.
Als völlig verfassungswidrig wurde beispielsweise der Passus des Gesetzes gewertet, der jährliche Parlamentsdebatten mit dem Ziel eines Votums über Einwanderungsquoten vorsah. Das betrifft auch die per Gesetz für Nicht-EU-Ausländer vorgesehene Verlängerung der Frist bis zur Gewährung von Wohngeld und andere Arten der Sozialhilfe. Mit dem Grundgesetz unvereinbar ist nach dem Spruch des Verfassungsrates auch die von ausländischen Studenten geforderte Kaution als Garantie für ihre Rückkehr in die Heimat oder die Einschränkung des Rechtsanspruchs für in Frankreich geborene Ausländerkinder, mit 18 Jahren die französische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Sehr zufrieden sind die Regierung und vor allem Innenminister Gérald Darmanin darüber, daß die Passagen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Prozesses der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in ihre Heimat unangetastet bleiben. Genugtuung empfindet die Regierung auch darüber, daß der Paragraph 3 so wiederhergestellt ist, wie er im ursprünglichen Gesetzentwurf enthalten war. Er sichert illegal in Frankreich lebenden Ausländern, die in Branchen mit extremem Personaldefizit arbeiten, das prinzipielle Recht auf Legalisierung ihrer Situation zu. Die Republikaner hatten eine Verschärfung dahingehend gefordert, daß eine solche Legalisierung nur nach Einzelfallprüfung möglich sein und eine Ausnahme bleiben sollte.
Das Ausländergesetz war und ist in der Öffentlichkeit höchst umstritten. Gegen die gesetzliche Verschärfung der Lage der illegal nach Frankreich gekommenen Ausländer gab es machtvolle Demonstrationen, zuletzt am Wochenende vor einer Woche, und ein weiterer Aktionstag wird bereits für den 3. Februar vorbereitet.
An die Adresse der Franzosen, die Bedenken gegen die Einwanderung haben und die das Ausländergesetz – auch in seiner durch LR verschärften Fassung – befürworten, wendet sich das rechtsextreme Rassemblement National (RN) mit der Aufforderung, im kommenden Juni bei der EU-Wahl und 2027 bei der Präsidentschafts- und der Parlamentswahl RN zu wählen. Wenn RN erst an den Hebeln der Macht sei, so versichert der Parteivorsitzende Jordan Bardella, werde man per Verfassungsänderung und Referendum dafür sorgen, daß die Interessen der Franzosen zur Geltung kommen, die eine »Überfremdung« des Landes fürchten.
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