Luxemburg13. Januar 2024

CGFP: Gehälterabkommen gilt auch für Armeeangehörige

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Die Staatsbeamtengewerkschaft CGFP bleibt dabei: Aus ihrer Sicht gilt das noch mit der Vorgängerregierung unterzeichnete Gehälterabkommen, demzufolge das von ihr scharf abgelehnte Bewertungssystem im öffentlichen Dienst rückwirkend zum 1. Januar 2023 abgeschafft wird, für den gesamten Staatsdienst, auch für Armeeangehörige. Nachdem die Schlichterin beim zweiten Schlichtungsversuch am Freitag erklärt habe, sie sei wie die alte und die neue Regierung der Ansicht, der von der CGFP angestrengte Rechtsstreit betreffe nur einen Teil des Staatsdienstes, kündigte die Gewerkschaft gestern an, den Druck zu erhöhen.

Ihr Nationalvorstand werde »zeitnah über die weitere Vorgehensweise befinden«, hieß es. »Ohne der bevorstehenden Analyse vorzugreifen, steht jetzt schon fest, daß die CGFP ihre Anstrengungen zur integralen Umsetzung des Gehälterabkommens verstärken wird. Sie wird so lange nicht lockerlassen, bis das Bewertungssystem flächendeckend und bedingungslos im Gesamtstaat beseitigt ist. Sicher ist, daß weitere gewerkschaftliche Schritte folgen werden.«

Dem neuen Minister für den öffentlichen Dienst, Serge Wilmes von der CSV, attestiert die Gewerkschaft einen »Fehlstart«. Schon während des ersten Termins bei der Schlichtungskommission Anfang Dezember hätten sich die Vertreter der neuen Regierung geweigert, über den »Kern« des Streits zu verhandeln.

Die CGFP wirft der neuen Regierung vor, wie schon die alte gegen das Gehälterabkommen für den öffentlichen Dienst zu verstoßen, weil das vielkritisierte Bewertungssystem für Armeeangehörige mit Artikel 32 des neuen Armeegesetzes wieder eingeführt wurde. Die Regierung vertritt den Standpunkt, sie sei der falsche Ansprechpartner, weil die Chamber das neue Armeegesetz beschlossen hat, und nicht die Regierung.