Luxemburg13. November 2021

Betroffene klagen gegen 3G am Arbeitsplatz

CGFP, OGBL und LCGB unterstützen Eilverfahren und Verwaltungsgerichtsklagen gegen Zugangsverweigerung mittels CovidCheck

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Gegen den CovidCheck mit 3G-Nachweis am Arbeitsplatz haben Betroffene erste Klagen eingereicht. Wie die drei national repräsentativen Gewerkschaften CGFP, OGBL und LCGB am Freitag gemeinsam erklärt haben, unterstützen sie die Eilverfahren und die Klagen vor dem Verwaltungsgericht. Seit dem 1. November kann jeder Patron oder Leiter einer öffentlichen Verwaltung seine Mitarbeiter nach Gutdünken dazu anhalten, nachzuweisen, daß er geimpft, genesen oder erst kürzlich zertifiziert getestet wurde, bevor er zu seinem Arbeitsplatz vorgelassen wird. Die deutlich billigeren Coronaselbsttests reichen nicht mehr.

In ihrer gemeinsamen Erklärung betonen die Gewerkschaften, sie hätten von Anfang an Bedenken gegen den 3G-Nachweis am Arbeitsplatz angemeldet. »Vor allem die möglichen harten Sanktionen, die im Extremfall einen Arbeitsplatzverlust des Beschäftigten nach sich ziehen können«, seinen für die Salariatsvertreter nicht hinnehmbar. Auch berge »die überstürzte und holprige Umsetzung« der neuen Bestimmungen noch immer große Risiken hinsichtlich des Datenschutzes. Mit der Nationalen Datenschutzkommission (CNPD) sei man der Ansicht, daß hier »nach wie vor Klärungsbedarf« bestehe. Das gelte auch bezüglich des Schutzes der Grund- und Bürgerrechte. Auch hier sei die Rechtslage unklar.

Angesichts rasant steigender Infektionszahlen fordern CGFP, OGBL und LCGB die sofortige Rückkehr zu kostenlosen Coronaschnelltests. Die Eindämmung der Pandemie müsse das »gemeinsame Ziel« sein. Indem die Regierung aus DP, LSAP und Grünen ihr Ultimatum verstreichen ließ, »ohne auch nur die geringste Kompromißbereitschaft zu zeigen«, habe sie die »Warnschüsse« der drei größten Gewerkschaften des Landes ignoriert. Nun würden diese »die nächsten Schritte« einleiten.

Bereits zwei unabhängig voneinander erstellte Prüfungen der Rechtslage hätten ergeben, daß das jüngste Covid-Gesetz der Dreierkoalition möglicherweise gegen übergeordnete Gesetze verstößt. Deshalb, so die Gewerkschaften, würden sie Gerichtsverfahren unterstützen, »um zu prüfen, ob der CovidCheck am Arbeitsplatz tatsächlich gegen andere Gesetzestexte verstößt, so wie es eine erste Lektüre stark vermuten ließ«.

Gleichzeitig heißt es, ein Großteil der Betriebe scheine das 3G-Konzept ohnehin bereits abgehakt zu haben. Viele Betriebsleiter versuchten, »mit gesundem Menschenverstand und im Dialog mit ihrer Personaldelegation nach praktischen Lösungen zu suchen, um die ohnehin schon angespannte Situation nicht noch zusätzlich anzuheizen«. Derweil halte auch »die unsichere datenschutzrechtliche Lage« viele Großunternehmen davon ab, den CovidCheck flächendeckend einzuführen.

Ein ganz anderes Bild ergebe sich im Staats- und im gesamten öffentlichen Dienst, wo es leider stark danach aussehe, als würden die Zugangskontrollen für die Mitarbeiter »äußerst rigide und unflexibel angewandt«. Ausnahmen seien ausgerechnet die staatlichen Strukturen, die unter der Aufsicht der Ministerien für Gesundheit und für Sozialversicherungen stehen, wird süffisant angemerkt. Angeblich aus organisatorischen Gründen sei man dort bislang nicht in der Lage gewesen, den CovidCheck mit 3G-Nachweis einzuführen.