»Entführung«
Was passiert mit Sportlern, die sich bei Olympia daneben benehmen, abends in der Kneipe sind statt im Bett, beim Doping erwischt werden, sich weigern, an bestimmten Wettkämpfen teilzunehmen oder in der Öffentlichkeit über ihren Trainerstab und das Olympische Komitee ihres Heimatlandes herziehen?
Sie werden nach Hause geschickt. Meist ganz ohne Aufsehen, so richtig interessant sind solche Nachrichten meistens nur für Fans der jeweiligen Sportart. Wer den Sportteil der Zeitung meidet, bleibt von solchen Nachrichten verschont.
Außer natürlich, die Athletin kommt aus Belarus. Dann ist es natürlich kein »Nach-Hause-Schicken«, dann ist es eine »Entführung«. Mindestens. Kristina Timanowskaja wird »in fremdem Land gejagt« (»Die Zeit«) und wurde angeblich in Tokio unter Polizeischutz gestellt. Polen gewährte ihr ein »humanitäres Visum«.
Timanowskaja hatte sich geweigert, an der 4×400-Meter-Staffel teilzunehmen, ihre Strecke seien 100 und 200 Meter. Außerdem warf sie Belarus vor, nicht für genügend Doping-Tests im Vorfeld der Spiele gesorgt zu haben. Daraufhin entschied das belorussische Komitee, sie nach Hause zu schicken. Am Flughafen dann der Eklat: Timanowskaja behauptet, »entführt« zu werden, sie sei in Belarus in Gefahr. Warum dann ihr Ehemann Belarus unbehelligt in Richtung polnisches Exil verlassen konnte (auch er erhält ein »humanitäres Visum«), bleibt wohl Geheimnis.
Ebenso wie die Tatsache, daß Frau Timanowskaja völlig ungehindert vom Tokioter Flughafen Narita aus abfliegen konnte, sich zunächst ein Ticket nach Warschau kaufte, sich dann aber für einen Flug nach Wien entschied. Inzwischen ist sie am Mittwochabend in Polen angekommen, und der polnische Vize-Außenminister Marcin Przydacz konnte am Donnerstag zur Erleichterung der gesamten freien Welt verkünden, daß sie sich »an einem sicheren Ort« ausruht…
Polen konnte sich damit bei den Verfechtern der Menschenrechte wieder einmal Pluspunkte verdienen. Da macht es gar nichts, daß das Recht der Europäischen Union, deren Mitglied Polen ist, die Erteilung eines »humanitären Visums« überhaupt nicht vorsieht.

