Aus den Betrieben
Krankschreiben oder aufmucken nicht gefragt
Es zählt allein der Profit. Je höher dieser ausfällt, umso größer ist das Ansehen, das Manager bei Aktionären genießen. An der Höhe und der Schnelle der erzielten Gewinne werden sie gemessen. Je umfangreicher der Profit, umso »reichlicher« sind die Prämien, die auf ihren Konten landen.
So wundert es nicht, dass Manager heute immer rücksichtsloser agieren. Um den Vorgaben der Aktionäre gerecht zu werden, scheuen sie nicht davor zurück, sprichwörtlich über Leichen zu gehen. Den Schaffenden verlangen sie vollen Einsatz ab. Und dies womöglich nicht nur zu jeder Tageszeit, sondern wenn erfordert auch nachts. In die Schablone, welche die neue Managerzunft in den letzten Jahren speziell für die Schaffenden anfertigen ließ, werden jedenfalls nur Lohnabhängige hineinpassen, die topfit sind, keinerlei Schwächen zeigen und jederzeit und allerorts zu 100 Prozent einsatzfähig sein werden. Liegen Aufträge vor, hat man zur Stelle zu sein. Wenn erfordert, dann auch deutlich mehr als nur acht Stunden am Tag und mehr als nur fünf oder sechs Tage die Woche. Sind die Lastenhefte jedoch leer (wie verschiedentlich während der Krise), so wird man gebeten, zu Hause zu bleiben. Angesagt sind in solchen Fällen – zumindest so lange die unbefristeten Arbeitsverträge nicht, wie vom Patronat gefordert, durch Zeitverträge ersetzt werden) Kompensieren durch freie Tage oder Kurzarbeit. Wobei das Patronat eher auf Kurzarbeit stehen dürfte, geht die Finanzierung des »chômage technique« derzeit doch einzig und allein auf Kosten der Schaffenden und der Steuerzahler.
Lohnabhängige, die dieser zunehmenden Flexibilisierung am Arbeitsplatz nicht gewachsen sein werden oder über irgendwelche Gesundheitsprobleme klagen sollten, dürften es jedenfalls in Zukunft immer schwerer haben, den Managern nicht »unangenehm« aufzufallen. In einer Zeit, in welcher dem Faktor Mensch keine besondere Bedeutung mehr beigemessen wird, und Druck, Konkurrenzkampf, Stress und Hetze praktisch zur Normalität geworden sind, werden Lohnabhängige, die diesen Anforderungen nicht oder nur teilweise gewachsen sind, auf Dauer so gut wie ohne Chancen sein.
Doch wegen der katastrophalen Situation auf dem Arbeitsmarkt will heute keiner unangenehm auffallen. Zu groß ist die Angst, irgendwie abgestempelt zu werden und somit bei der nächsten Gelegenheit Opfer des Rotstifts zu werden. So wundert es nicht, dass immer häufiger Arbeiter es vorziehen, sich zu quälen und trotz Beschwerden zur Arbeit erscheinen, statt offen über ihre Gesundheitsprobleme zu klagen. Denn zu groß ist inzwischen in so mancher Firma bei wiederholtem Krankwerden das Risiko, in den Lohnlisten fortan mit dem Vermerk »untauglich« oder »überschüssig« geführt zu werden. Die geringste Restrukturierung könnte für diese Mitarbeiter katastrophale Folgen haben…
Hinzu kommt die Gefahr, wegen seiner Probleme substantielle Lohneinbußen erleiden zu können. Entweder dass man rücksichtslos auf einen minder bezahlten Posten versetzt wird oder dass einem die Gratifikation beschnitten oder gar gestrichen wird. Sekretäre, die sich in den Sprechstunden der Gewerkschaften mit solchen und ähnlichen Problemen befassen müssen, können einem ein Lied davon singen.
So gesehen darf es nicht zu sehr wundern, dass zunehmend Kranke von ihrem Recht absehen, sich krankschreiben zu lassen. Besonders dann, wenn sie davon hören, dass zu häufiges Krankschreiben (zu häufig natürlich allein in den Augen des Patronats) schon öfter zu Vertragskündigungen geführt hat.
Obwohl eine Kündigung, die während der Dauer eines Krankenscheins ausgesprochen wird, als rechtswidrig zu betrachten ist – auch wenn nur zeitlich begrenzt –, gibt es zunehmend Firmen – meistens solche, in denen es keine gewerkschaftliche Präsenz gibt –, die dennoch Kündigungen während der Dauer des Krankenscheins aussprechen. Opfer solcher rechtswidriger Praktiken sind Beschäftigte, die sich nicht wehren oder von denen gewusst ist, dass sie keiner Gewerkschaft angehören und deswegen kein Anrecht auf Rechtschutz haben. Auch bei anderen Verletzungen des Arbeitsrechts durch das Patronat – wie beispielsweise das Nichtzahlen von Zuschüssen oder das Vorenthalten des geschuldeten Lohnes – trifft es nicht organisierte Mitarbeiter weitaus häufiger als Lohnabhängige, von denen gewusst ist, dass sie einer Gewerkschaft angehören.
Womit auch die Frage beantwortet sein dürfte, wieso bei Vorstellungsgesprächen von so vielen Betriebschefs so großen Wert darauf gelegt wird, ob der Bewerber Mitglied einer Gewerkschaft ist oder nicht, ob er später aufmucken könnte, … oder so ganz nach der Pfeife des Chefs tanzen wird?
g.s.
Gilbert Simonelli : Mittwoch 10. März 2010
