Ungelegte Eier einer restriktiven Regelung:

Medizinisches Cannabis in Ausnahmepilotphase

Vom Regierungsrat hat Gesundheitsministerin Lydia Mutsch am 27. Oktober nur die prinzipielle Zustimmung erhalten, eine gesetzliche Änderung für eine restriktive zweijährige Pilotphase zur Anwendung von medizinischem Cannabis bei wenigen Indikationen auszuarbeiten.

Mehr liegt bisher auch nicht vor über Vorstudien und Absichten im Ministerium hinaus. Zwischen Chamber-Kommission und Abflug am Findel hatte sich gestern die Ministerin eine Stunde Zeit genommen für eine Kommunikationsübung vor der Presse im Hinblick auf eine angestrebte Grundakzeptanz im großen Publikum. Das aufgeklärte Publikum wird sich aber vor allem an der fortgesetzten Verteufelung des rekreativen Gebrauchs von Cannabis statt einer generellen Entkriminalisierung begleitet von objektiven Argumenten zu Gefahren und Nebenwirkungen stoßen.

Keine Freigabe für Hausärzte

Fix ist jedenfalls, daß der Krieg zwischen dem Hausarzt Jean Colombera und der Gesundheitsdirektion mit dem Geplanten weitergehen wird, da nur Spezialisten der internen Medizin, Neurologen und Onkologen das Recht zur Verschreibung von medizinischem Cannabis kriegen sollen, und auch das nur in Fällen, wo andere Medikamente keine Wirkung mehr zeigen. Gerade mit 80-100 Behandelten im Jahr wird gerechnet, was auf Kosten von 750.000 Euro kommen soll bei einer vollständigen Übernahme durch die Gesundheitskasse.

Die Höhe der Kosten ist auf die Verschreibung durch Spezialisten, die daraufhin tätig werdenden Kontrollärzte und den Import aus Kanada oder Holland von speziell in zertifizierten Laboratorien getesteter Ware von höchster standardisierter Qualität zurückzuführen. Zudem sollen die Mittel – gedacht ist einstweilen an getrocknete Blüten zur Inhalation und an speziell hergestellte Öle zur oralen Einnahme – ausschließlich über Spitalsapotheken erhältlich sein.

Kriegen sollen das dann Patienten dürfen, bei denen klassische Medikamente (die schließlich auch allesamt Drogen sind und wie z.B. die Morphium-Derivate erheblich schwerere Nebenwirkungen hervorrufen) versagen, und zwar bei Krebs, neurodegenerativen Erkrankungen wie Multiple Sklerose u.ä. oder andere seltene Krankheiten sowie in der Schmerztherapie.

Ob es im Fall von Epilepsie genutzt werden darf, war gestern nicht rauszukriegen. Als Mittel gegen Appetitlosigkeit darf es wohl nicht eingesetzt werden, obwohl Colombera damit gute Erfolge hatte, bevor ihm das strengstens untersagt wurde. Aus dem Ministerium dringt da die Botschaft, für breitere Anwendungsfelder sei der Wissenschaft Zeit zu geben, ihre Arbeit zu machen.

Es muß daher jetzt darauf gehofft werden, daß bei den nun anstehenden Gesprächen der Gesundheitsdirektion mit dem medizinischen Kollegium und der Standesorganisation AMMD Weitergehendes rauskommt, obwohl da wenig Optimismus angebracht scheint.

Obwohl in der BRD, wo 13 verschiedene Präparate eine Zulassung haben, nach einer Pilotphase vor ein paar Monaten einstimmig ein Gesetz im Bundestag durchging, soll in Luxemburg vor einer ordentlichen Gesetzesänderung ebenfalls mit einer Ausnahmeregelung über den Zeitraum von zwei Jahren, der im besten Fall vorm Sommer 2018 beginnt, eigene Luxemburger Erkenntnisse über Indikationen, Erfahrungen und Probleme gewonnen werden. Das soll dann wissenschaftlich bewertet werden, bevor es zu einer endgültigen und hoffentlich doch breiteren Regelung kommt. Es kann das daher als Versuch gewertet werden, das Thema aus dem Wahlkampf rauszukriegen. Ob das gelingt, darf aber bezweifelt werden.

Einstweilen wird auf ein Projekt zur Änderung des bereits mehrfach abgeänderten Gesetzes vom 19.2.1973 zum Verkauf von Medizinsubstanzen bis Ende dieses Jahres gehofft und auf eine anschließend zügige Absegnung in der Chamber. Da die gestrige Diskussion in deren Kommission wenig kontrovers und gut verlaufen sei, erwartet sich Lydia Mutsch da keinen Widerstand. Danach ist dann noch das großherzogliche Ausführungsreglement vom 19. Februar 1974 zum Verkauf von Medizinsubstanzen und zur Bekämpfung der Drogensucht ein weiteres Mal abzuändern – das gleichzeitige Vorlegen dieses Textes wäre ein positives Abweichen von wenig transparenten, eingefahrenen Vorgangsweisen, würde das Ganze aber unheimlich beschleunigen.

Kein neues Wirtschaftsfeld

Bestätigt wurde, daß in Luxemburg heute schon Nutzhanf angebaut wird. Da es keine nationale Agentur zur Kontrolle der Qualität gibt, sei es diesen Anbauern wohl kaum möglich, die Qualitätserfordernisse zu garantieren, die von der EU-Arzneimittelbehörde in einem Leitfaden der bestmöglichen Praxis vorliegen und die einzuhalten sind. Die Voraussetzungen dafür zu schaffen ist auch gar nicht beabsichtigt.

Die Pflege ausländischer Patienten, die nicht in Luxemburg selbst wohnen, wird auch schwierig sein. Denn medizinisches Cannabis bleibt Cannabis, und ohne Ausnahmeregelung bleibt der Stoff eine illegale Substanz – z.B. in Frankreich. Bei Mitnahme dessen, was in der Pilotphase in Luxemburg hier als erlaubt gilt ins Ausland können demnach Probleme entstehen wie seinerzeit als Colombera einigen seiner Patienten mit BRD-Schwarzimporten half!

jmj

Dienstag 7. November 2017