Unser Leitartikel:
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Die ersten Opfer der anhaltenden kapitalistischen Krise waren die Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen, die in den vergangenen Monaten zu Hunderten ihren Arbeitsplatz verloren haben. Aus dem von der Regierung stets beschworenen »Sprungbrett« in eine reguläre Beschäftigung wurde für viele nichts anderes als ein Schleudersitz in die Arbeitslosigkeit. Setzten vor zwei Jahren noch 42 Prozent aller in Luxemburg ansässigen Betriebe mehr oder weniger regelmäßig Leiharbeiter ein, so beklagte der neue Arbeitsminister Nicolas Schmit kürzlich in einem RTL-Interview einen »dramatischen Rückgang« der Leiharbeit, der in manchen Wirtschaftsbereichen bis zu 30 Prozent ausmache.

Doch die rund 30 Interimsfirmen in Luxemburg müssen sich nicht um ihre Zukunft sorgen. Anstatt deren Mitarbeiter – zum Beispiel durch staatlich geförderte Qualifizierungsmaßnahmen oder das vielgerühmte Instrument der Kurzarbeit – davor zu bewahren, daß sie sofort entlassen werden, sobald das Verleihunternehmen keinen Einsatzort mehr für sie hat, werden ausgerechnet die Interimsfirmen, die gezeigt haben, wie verantwortungslos sie mit ihren Mitarbeitern umgehen, vom Staat gepäppelt.

Bereits im Januar stellte der damalige Arbeitsminister François Biltgen ein Projekt vor, das den Leiharbeitsfirmen erlauben soll, mit der Vermittlung von Arbeitslosen Geld zu verdienen. Gleichzeitig soll den wegen der ständig steigenden Arbeitslosenzahlen völlig überlasteten Mitarbeitern des Arbeitsamtes unter die Arme gegriffen werden. Wenn eine Interimsfirma eine entsprechende Abteilung schafft, überläßt ihr die Adem 15 Arbeitslose mit unterschiedlichen Profilen. Gelingt es der Zeitarbeitsfirma, einem Arbeitslosen eine neue Stelle zu vermitteln, erhält sie dafür eine Prämie vom Staat. Dies, so Biltgens Überlegung, sei für den Staat »kostenneutral«, weil er ja künftig weniger Arbeitslosengeld auszahlen muß.

Wie Schmit in dem Radiointerview versicherte, soll der Vorschlag seines Vorgängers nicht in den Schubladen des Arbeitsministeriums verschwinden. Die Vorarbeiten seien abgeschlossen und das Projekt werde nun möglichst zügig umgesetzt.

Dies, obwohl es von Gewerkschaftsseite auch Bedenken gab, als sich das ständige Komitee für Arbeit und Beschäftigung Mitte Oktober mit dem Projekt beschäftigte. Die Salariatsvertreter befürchten völlig zu Recht eine schleichende Privatisierung der staatlichen Arbeitsmarktverwaltung und können nicht nachvollziehen, warum ein Mitarbeiter einer privaten Interimsfirma Arbeitslose besser vermitteln können soll als ein Staatsbeamter.

Statt den Interimsektor aufzupäppeln, der ohnehin davon ausgeht, daß der krisenbedingte Rückgang der Leiharbeit nur eine vorübergehende Erscheinung ist, täte die Regierung besser daran, die einst zum Abfangen von Auftragsspitzen konzipierte Leiharbeit stärker zu regulieren.

Um zumindest eine annähernde Gleichstellung von Leiharbeitern und Stammbeschäftigten zu erreichen, muß zuerst der Grundsatz »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit« gelten, es muß eine arbeitsplatzbezogene Höchstüberlassungsdauer eingeführt werden, die Mitbestimmungsrechte der Salariatsvertreter im Entleihbetrieb müssen gestärkt werden und ein sogenanntes Synchronisationsverbot muß dafür sorgen, daß die Dauer des Arbeitsverhältnisses die Dauer des Einsatzes beim Entleiher überschreitet.

Oliver Wagner

Oliver Wagner : Donnerstag 3. Dezember 2009