Unser Leitartikel:
Gestrichen, gekürzt, gegangen

Die Pfingstferien stehen bevor. So manchen ist es gegönnt, sich für die Dauer einiger Urlaubstage vom Alltagsstress erholen zu können. Andere jedoch werden diese Möglichkeit nicht haben. Zu diesen gehört Manuel, der beabsichtigt hatte, Pfingsten im Kreise der Familie in Portugal zu verbringen. Daraus wird leider nichts, obwohl er das Flugticket nach Lissabon bereits vor Monaten gekauft und alle Reiseplanungen seit Wochen abgeschlossen hat. Aus dem ersehnten Urlaub wird dennoch nichts, weil dem verdutzten Hilfsarbeiter vor Tagen kurz und bündig mitgeteilt wurde, dass ihm der Anfang des Jahres gewährte Urlaub gestrichen werden müsse, weil zwei seiner Arbeitskollegen, die schon seit Wochen krankgeschrieben sind, eine Verlängerung ihres Krankenscheins eingereicht hätten. Weil, wie jeder wisse, der Betrieb an Termine gebunden sei, sehe er sich gezwungen, der Restbelegschaft bis auf weiteres alle freien Tage zu streichen. Aus Manuels geplantem Urlaub wird also nichts.

Auf ein Fest im Kreise der Familie wird auch der aus Italien stammende Alfredo verzichten müssen. Die Ursache ist allerdings eine völlig andere. Aus seinem Vorhaben, Ende Mai seine kranke Mutter in Süditalien mit einem Besuch zu überraschen, wird nichts, da ihm ganz einfach das Geld dazu fehlt. Anfang März ist der in einem Zulieferbetrieb beschäftigte Mechaniker nämlich auf Kurzarbeit gesetzt worden. Auch im Folgemonat musste er kurzarbeiten. Als ihm dann Ende April mitgeteilt wurde, dass er voraussichtlich noch bis Mitte Juni weiter auf 20 Prozent seines auch ohne Lohnabzug bereits bescheidenen Monatsgehalts verzichten müsse, sah er sich schweren Herzens dazu gezwungen, seinen Besuch bei Mama aus finanziellen Gründen abzusagen. Feiertagsstimmung dürfte in den nächsten Tagen bei ihm also wohl kaum aufkommen.

Gleiches gilt sicherlich auch für Lkw-Fahrer Erni, der bis vor wenigen Tagen nicht wusste, ob er mit seinem Brummi irgendwo im Ausland unterwegs sei, oder die anstehenden Festtage zu Hause mit Frau und Kinder verbringen könne? Schon zu Ostern war es ihm nicht gegönnt, die Tage im Kreise seiner Familie zu feiern, da er beruflich unterwegs war. Dies ist auch jetzt der Fall. Schon seit Tagen ist er wieder mit seinem Brummi fern von zu Hause unterwegs. Also wird er auch Pfingsten nicht mit Frau und Kindern verbringen können. Wegen des bestehenden Lkw-Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen, wird es Erni somit lediglich gegönnt sein, auf irgendeiner Raststätte im fernen Ausland mit seinem Beifahrer auf seine Liebsten anzustoßen.

Eine gute Stimmung wird zweifelsohne auch bei Marianne nicht aufkommen. Wieso? Weil ihr kürzlich mitgeteilt wurde, dass ihr Arbeitsvertrag nach Ablauf der Probezeit Ende Mai nicht verlängert werde. Dies, obwohl es im Betrieb sicherlich nicht an Arbeit fehlt. Sie war jedenfalls während der gesamten Probezeit sehr beschäftigt und stand täglich von morgens bis abends hinter der Theke. Dies auch fast jeden Sonntag – sogar zu Ostern musste sie antreten. In 14 Tagen wird nun aber Schluss sein. Dann wird ihr Name nicht mehr in den Lohnlisten einer großen Handelskette, sondern wieder als Arbeitsuchende in den Büchern der ADEM anzufinden sein.

Vier Beispiele, die in aller Deutlichkeit zeigen, dass Betriebsklima und Arbeitsbedingungen in vielen Firmen schlechter kaum sein könnten. Eine Wende zum Positiven ist aufgrund der zunehmenden Rücksichtslosigkeit der Unternehmer nicht zu erwarten.

Den Schaffenden und ihren Gewerkschaften obliegt die Aufgabe, diese Wende zu erzwingen.

gilbert simonelli

Freitag 13. Mai 2016