Unser Leitartikel:
Verschlechterungen strikt ablehnen

Das Patronat wich am Montag in den Verhandlungen mit Regierung und Gewerkschaften zur Reform des PAN-Gesetzes nicht von seiner Hauptforderung ab, die Arbeitszeitorganisation weiter massiv zu deregulieren. Ohne gesetzliche Ausweitung der Referenzperiode von einem auf vier Monate, die es den Unternehmen ermöglichen würde, die Arbeitsregelung weiter zu flexibilisieren und in einem noch größeren Maße an die Bedürfnisse des Patronats anzupassen, sei die Wettbewerbsfähig der Betriebe gefährdet.

Über die eigentlichen Arbeitszeiten sind die Unternehmer allerdings nicht bereit, zu diskutieren. Die vom OGBL geforderte Arbeitszeitverkürzung sei für sie kein Thema. Auch für Arbeitsminister Nicolas Schmit kommt eine generelle Verkürzung der Arbeitszeiten nicht in Frage. Eine allgemeine sechste Urlaubswoche werde es auf alle Fälle nicht geben, so der zuständige Minister unlängst in einem Interview.

Als Kompromisslösung könne er sich jedoch vorstellen, dass Betriebe, die mehr Flexibilität fordern, auch akzeptieren müssen, dass den betroffenen Arbeitern mehr Freizeit zugestanden werde. Eine Arbeitszeitverkürzung, die allerdings nicht von der Politik festzulegen sei – fehlt der Regierung zu einem solchen Schritt der politische Mut? –, sondern von den »Sozialpartnern« ausgehandelt werden sollte.

Gleiches könnte übrigens auch bei der Festlegung Referenzperioden der Fall sein. Ob sich ein Arbeitsorganisationsplan (POT) künftig über einen oder, wie vom Patronat gefordert, über vier Monate erstrecke, könnte durchaus kollektivvertraglich ausgehandelt werden. Über diesen Weg ist eine Ausweitung der Referenzperiode auf sechs Monate (!) übrigens schon heute möglich, während in Betrieben, in denen es keinen Kollektivvertrag gibt, jederzeit eine Ausweitung des Bezugszeitraums von Betriebsseite beim zuständigen Minister beantragt werden kann, … die, laut Minister Schmit, den Betrieben bislang auch stets bewilligt wurde.

Was soll also das ganze Palaver, wenn den Unternehmern schon heute alle Möglichkeiten gegeben sind, den Arbeitsablauf einseitig und völlig in ihrem Sinne zu organisieren. Die von den Unternehmern geforderte Ausweitung der Flexibilität ist somit in vielen Betrieben bereits längst Realität. Dort wissen die Beschäftigten schon heute nur allzu gut, was es heißt, immer dann präsent sein zu müssen, wenn es der Betrieb verlangt. In letzter Minute abgeänderte Schichtpläne, unregelmäßige Antrittszeiten und häufig wechselnde Schichtdauern gehören dort inzwischen genauso zum Alltag wie Personalmangel, Mehrarbeit, gekürzte Ruhepausen, im letzten Moment gestrichene Urlaubstage und nicht vergütete Überstunden.

Sollten Patronat und Gewerkschaften in der Frage von Referenzperioden, Arbeitszeitverkürzung und Regelung der Überstunden zu keiner Einigung finden – vieles deutet seit Montag darauf hin – so will der Minister ein Gesetzestext ausarbeiten, der, dixit Schmit, den Betrieben mehr Handlungsraum ermöglichen und den Beschäftigten bei der Arbeitsplanung größeren Schutz einräumen soll. Wie er dies wohl ohne weitere Verschlechterungen für die Schaffenden schaffen will?

Das PAN-Gesetz, das seit 1999 in Kraft ist, hat bislang nur dem Patronat gedient – schließlich haben die Unternehmer in Fragen der Arbeitsorganisation allein das Sagen. Es hat, wie von den Kommunisten von Anfang an vorausgesagt, dazu geführt, dass für zig Tausende von Beschäftigten Arbeit, Freizeit und Familienleben kaum noch vereinbar sind. Damit muss Schluss sein. Weitere Verschlechterungen sind deshalb strikt abzulehnen.

gilbert simonelli

Gilbert Simonelli : Dienstag 22. März 2016