Unser Leitartikel:
Geht die Steuerreform in die richtige Richtung?

Jahr für Jahr nimmt der Staat, der Geld braucht, um seinen öffentlichen Aufgaben nachzukommen, mehr Steuern ein. Erst kürzlich wurde sogar eine ganz neue Steuer erfunden, die sogenannte Haushaltsausgleichssteuer von 0,5 Prozent, die alle Lohnabhängigen und Rentner seit dem 1. Januar 2015 auf jenem Teil ihres Einkommens bezahlen müssen, das über den Mindestlohn hinausgeht.

Vor allem fällt aber auf, dass die Steuerlast innerhalb von 20 Jahren zunehmend von den breiten auf die schmalen Schultern verlagert wurde. Inzwischen sind es die Lohnabhängigen und Rentner, die den weitaus größten Teil der direkten Steuern bezahlen, während der Steueranteil der Betriebe immer weiter zurückging und inzwischen unter 25 Prozent angekommen ist.

Gespannt darf man daher sein, ob die punktuelle Steuerreform, die zum 1. Januar 2017 in Kraft treten wird und angeblich zwischen 400 und 500 Millionen Euro kosten soll, dazu führen wird, dass diese Tendenz umkehrt wird oder weiter bestehen bleibt.

Weil die Regierungsparteien befürchten, die Austeritätspolitik, die sie den Schaffenden und Rentnern bisher zumuteten, könnte sie bei den nächsten Chamberwahlen teuer zu stehen kommen, wollen sie sich nun zurückkaufen.

Geschehen soll das, indem sie den Menschen, denen sie das Geld aus der Tasche zogen, einen Teil des Geldes zurückgeben über Veränderungen in der Steuertabelle, Steuergutschriften und Steuerfreibeträge. Aber diese Kompensationen gehen, auch wenn die Richtung stimmt, nicht weit genug. Umso mehr die massive Erhöhung der TVA ja auch weiterhin zum größten Teil von den Schaffenden und Rentnern getragen wird.

Gleichzeitig aber setzt die Dreierkoalition eine Steuerpolitik im Sinne der Reichen und des Kapitals fort.

Der Spitzensteuersatz wird nur unwesentlich von 40 auf 41, beziehungsweise 42 Prozent erhöht, und von einer Vermögenssteuer auf Privatvermögen geht keine Rede, so dass die »Grandes fortunes« weiter ruhig schlafen dürfen.

Auf der Seite des Kapitals wird die Mindeststeuer für Finanzbeteiligungsgesellschaften zwar erhöht, aber die vielen Steuervorteile für Soparfi, Verbriefungsgesellschaften und private Vermögensverwaltungsgesellschaften bleiben bestehen, und die sogenannten Spezialfonds, die Milliarden Euro verwalten, bezahlen weiterhin eine »Taxe d’Abonnement« von lächerlichen 0,01 Prozent auf ihre Nettovermögen.

Hinzu kommt, dass die Körperschaftssteuer für Betriebe im Jahr 2017 von 21 auf 19 Prozent und ein Jahr später sogar auf 18 Prozent gesenkt wird, während die Mehrheit der Unternehmen keine oder fast keine Körperschaftssteuer bezahlen.

Das wiederum geht keinesfalls in die richtige Richtung, denn auf diese Weise wird es Steuergerechtigkeit nicht vor dem Sankt-Nimmerleins-Tag geben, und es werden auch in Zukunft die schmalen Schultern sein, die den größten Teil der Steuerlast tragen werden – es sei denn, die Schaffenden und Rentner würden sich energisch und solidarisch dagegen zur Wehr setzen.

Ali Ruckert

Ali Ruckert : Freitag 11. März 2016